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1. Chronik - Kapitel 10

Sauls Untergang im Streit wider die Philister

1 Die Philister stritten wider Israel. Und die von Israel flohen vor den Philistern und fielen erschlagen auf dem Gebirge Gilboa. 2 Aber die Philister hingen sich an Saul und seine Söhne hinter ihnen her und erschlugen Jonathan, Abinadab und Malchisua, die Söhne Sauls. 3 Und des Streit ward hart wider Saul; und die Bogenschützen kamen an ihn, daß er von den Schützen verwundet ward.
4 Da sprach Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert aus und erstich mich damit, daß diese Unbeschnittenen nicht kommen und schändlich mit mir umgehen! Aber sein Waffenträger wollte nicht; denn er fürchtete sich sehr. Da nahm Saul sein Schwert und fiel hinein. 5 Da aber sein Waffenträger sah, daß er tot war, fiel er auch ins Schwert und starb. 6 Also starb Saul und seine drei Söhne und sein ganzes Haus zugleich. 7 Da aber die Männer Israels, die im Grunde wohnten, sahen, daß sie geflohen waren und daß Saul und seine Söhne tot waren, verließen sie ihre Städte und flohen, und die Philister kamen und wohnten darin. 8 Des andern Morgens kamen die Philister, die Erschlagenen auszuziehen, und fanden Saul und seine Söhne liegen auf dem Gebirge Gilboa
9 und zogen ihn aus und hoben auf sein Haupt und seine Waffen und sandten's ins Land der Philister umher und ließen's verkündigen vor ihren Götzen und dem Volk 10 und legten seine Waffen ins Haus ihres Gottes, und seinen Schädel hefteten sie ans Haus Dagons. 11 Da aber alle die zu Jabes in Gilead hörten alles, was die Philister Saul getan hatten,
12 machten sie sich auf, alle streitbaren Männer, und nahmen die Leichname Sauls und seiner Söhne und brachten sie gen Jabes und begruben ihre Gebeine unter der Eiche zu Jabes und fasteten sieben Tage. (2. Samuel 2.5) 13 Also starb Saul an seiner Missetat, die er wider den HERRN getan hatte an dem Wort des HERRN, das er nicht hielt; auch daß er die Wahrsagerin fragte (1. Samuel 15.11) (1. Samuel 28.8) 14 und fragte den HERRN nicht, darum tötete er ihn und wandte das Reich zu David, dem Sohn Isais.

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.