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1. Chronik - Kapitel 1

Geschlechtsregister von Adam bis Isaak

1 Adam, Seth, Enos, (1. Mose 5.1) 2 Kenan, Mahalaleel, Jared, 3 Henoch, Methusalah, Lamech, 4 Noah, Sem, Ham, Japheth. 5 Die Kinder Japheths sind diese: Gomer, Magog, Madai, Javan, Thubal, Mesech, Thiras. (1. Mose 10.2-5)
6 Die Kinder aber Gomers sind: Askenas, Riphath, Thogarma. 7 Die Kinder Javans sind: Elisa, Tharsisa, die Chittiter, die Dodaniter. 8 Die Kinder Hams sind: Chus, Mizraim, Put, Kanaan. (1. Mose 10.6)
9 Die Kinder aber von Chus sind: Seba, Hevila, Sabtha, Ragma, Sabthecha. Die Kinder aber Ragmas sind: Saba und Dedan. 10 Chus aber zeugte Nimrod; der fing an, gewaltig zu sein auf Erden. 11 Mizraim zeugte die Luditer, die Anamiter, die Lehabiter, die Naphthuhiter, 12 die Pathrusiter, die Kasluhiter, von welchen sind ausgegangen die Philister, und die Kaphthoriter. 13 Kanaan aber zeugte Sidon, seinen ersten Sohn und Heth, 14 den Jebusiter, den Amoriter, den Girgasiter, 15 den Heviter, den Arkiter, den Siniter, 16 den Arvaditer, den Zemariter und den Hamathiter. 17 Die Kinder Sems sind diese: Elam, Assur, Arphachsad, Lud, Aram, Uz, Hul, Gether und Mesech. (1. Mose 10.21)
18 Arphachsad aber zeugte Salah; Salah zeugte Eber. 19 Eber aber wurden zwei Söhne geboren: der eine hieß Peleg, darum daß zu seiner Zeit das Land zerteilt ward, und sein Bruder hieß Joktan. 20 Joktan aber zeugte Almodad, Saleph, Hazarmaveth, Jarah, 21 Hadoram, Usal, Dikla, 22 Ebal, Abimael, Saba, 23 Ophir, Hevila, und Jobab. Diese alle sind Kinder Joktans. 24 Sem, Arphachsad, Salah, (1. Mose 11.10) (1. Chronik 1.17)
25 Eber, Peleg, Regu, 26 Serug, Nahor, Tharah, 27 Abram, das ist Abraham. 28 Die Kinder aber Abrahams sind: Isaak und Ismael. (1. Mose 16.16) (1. Mose 21.3)
29 Dies ist ihr Geschlecht: der erste Sohn Ismaels, Nebajoth, Kedar, Adbeel, Mibsam, (1. Mose 25.13-16)
30 Misma, Duma, Massa, Hadad, Thema, 31 Jetur, Naphis, Kedma. Das sind die Kinder Ismaels. 32 Die Kinder aber Keturas, des Kebsweibs Abraham: die gebar Simran, Joksan, Medan, Midian, Jesbak, Suah. Aber die Kinder Joksans sind: Saba und Dedan. (1. Mose 25.1-3)
33 Und die Kinder Midians sind: Epha, Epher, Hanoch, Abida, Eldaa. Diese alle sind Kinder der Ketura. 34 Abraham zeugte Isaak. Die Kinder aber Isaaks sind: Esau und Israel. (1. Mose 25.19)

Die Kinder Esaus und die edomitischen Könige

35 Die Kinder Esaus sind: Eliphas, Reguel, Jeus, Jaelam, Korah. (1. Mose 36.10)
36 Die Kinder Eliphas sind: Theman, Omar, Zephi, Gaetham, Kenas, Thimna, Amalek. 37 Die Kinder Reguels sind: Nahath, Serah, Samma und Missa. 38 Die Kinder Seirs sind: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, Dison, Ezer, Disan. (1. Mose 36.20) 39 Die Kinder Lotans sind: Hori, Homam; und Thimna war eine Schwester Lotans. 40 Die Kinder Sobals sind: Aljan, Manahath, Ebal, Sephi, Onam. Die Kinder Zibeons sind: Aja und Ana. 41 Die Kinder Anas: Dison. Die Kinder Disons sind: Hamran, Esban, Jethran, Cheran. 42 Die Kinder Ezers sind: Bilhan, Saawan, Jaakan. Die Kinder Disans sind: Uz und Aran. 43 Die sind die Könige die regiert haben im Lande Edom, ehe denn ein König regierte unter den Kindern Israel; Bela, der Sohn Beors; und seine Stadt hieß Dinhaba. (1. Mose 36.31)
44 Und da Bela starb, ward König an seiner Statt Jobab, der Sohn Serahs von Bozra. 45 Und da Jobab starb, ward König an seiner Statt Husam aus der Themaniter Lande. 46 Da Husam starb, ward König an seiner Statt Hadad, der Sohn Bedads der die Midianiter schlug in der Moabiter Feld; und seine Stadt hieß Awith. 47 Da Hadad starb, ward König an seiner Statt Samla von Masrek. 48 Da Samla starb, ward König an seiner Statt Saul von Rehoboth am Strom. 49 Da Saul starb, ward König an seiner Statt Baal-Hanan, der Sohn Achbors. 50 Da Baal-Hanan starb, ward König an seiner Statt Hadad, und seine Stadt hieß Pagi; und sein Weib hieß Mehetabeel, eine Tochter Matreds, die Mesahabs Tochter war. 51 Da aber Hadad starb, wurden Fürsten zu Edom: Fürst Thimna, Fürst Alwa, Fürst Jetheth,
52 Fürst Oholibama, Fürst Ela, Fürst Pinon, 53 Fürst Kenas, Fürst Theman, Fürst Mizbar, 54 Fürst Magdiel, Fürst Iram. Das sind die Fürsten zu Edom.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.