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Zephanja - Kapitel 3

Anklage gegen Jerusalem

1 Wehe der Widerspenstigen und Befleckten, der bedrückenden Stadt! 2 Sie hat auf keine Stimme gehört, keine Zucht angenommen; auf Jehova hat sie nicht vertraut, ihrem Gott sich nicht genaht. 3 Ihre Fürsten in ihrer Mitte sind brüllende Löwen; ihre Richter sind Abendwölfe, die nichts für den Morgen übriglassen. (Hesekiel 22.27) 4 Ihre Propheten sind Prahler, treulose Männer; ihre Priester entweihen das Heiligtum, tun dem Gesetze Gewalt an. (Micha 3.11) 5 Jehova ist gerecht in ihrer Mitte, er tut kein Unrecht; Morgen für Morgen stellt er sein Recht ans Licht, ohne zu fehlen. Aber der Ungerechte kennt keine Scham. 6 Ich habe Nationen ausgerottet, ihre Zinnen sind verödet; ich habe ihre Straßen verwüstet, daß niemand darüber zieht; ihre Städte sind verheert, daß niemand da ist, kein Bewohner mehr. 7 Ich sprach: Möchtest du mich nur fürchten, möchtest du Zucht annehmen! und ihre Wohnung würde nicht ausgerottet werden, alles, was ich über sie verhängt habe. Allein sie haben sich früh aufgemacht, haben alle ihre Handlungen verderbt.

Läuterung durch Gericht - Wiederherstellung Israels

8 Darum harret auf mich, spricht Jehova, auf den Tag, da ich mich aufmache zur Beute! Denn mein Rechtsspruch ist, die Nationen zu versammeln, die Königreiche zusammenzubringen, um meinen Grimm über sie auszugießen, die ganze Glut meines Zornes; denn durch das Feuer meines Eifers wird die ganze Erde verzehrt werden. (Psalm 79.6) 9 Denn alsdann werde ich die Lippen der Völker in reine Lippen umwandeln, damit sie alle den Namen Jehovas anrufen und ihm einmütig dienen. 10 Von jenseit der Ströme Äthiopiens werden sie meine Flehenden, meine zerstreute Schar, mir als Opfergabe darbringen. (Psalm 68.32) (Apostelgeschichte 8.27) 11 An jenem Tage wirst du dich nicht mehr all deiner Handlungen schämen müssen, womit du wider mich übertreten hast; denn alsdann werde ich deine stolz Frohlockenden aus deiner Mitte wegnehmen, und du wirst fortan nicht mehr hoffärtig sein auf meinem heiligen Berge. 12 Und ich werde in deiner Mitte ein elendes und armes Volk übriglassen, und sie werden auf den Namen Jehovas vertrauen. (Hesekiel 6.8) 13 Der Überrest Israels wird kein Unrecht tun und keine Lüge reden, und in ihrem Munde wird keine Zunge des Truges gefunden werden; denn sie werden weiden und lagern, und niemand wird sie aufschrecken. - 14 Jubele, Tochter Zion; jauchze, Israel! freue dich und frohlocke von ganzem Herzen, Tochter Jerusalem! (Sacharja 9.9) 15 Jehova hat deine Gerichte weggenommen, deinen Feind weggefegt; der König Israels, Jehova, ist in deiner Mitte, du wirst kein Unglück mehr sehen. 16 An jenem Tage wird zu Jerusalem gesagt werden: Fürchte dich nicht! Zion, laß deine Hände nicht erschlaffen! 17 Jehova, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein rettender Held; er freut sich über dich mit Wonne, er schweigt in seiner Liebe, frohlockt über dich mit Jubel. (Jesaja 62.5) 18 Die wegen der Festversammlung Trauernden werde ich sammeln; sie waren aus dir, Schmach lastete auf ihnen. 19 Siehe, ich werde zu jener Zeit handeln mit allen deinen Bedrückern, und die Hinkenden retten und die Vertriebenen sammeln; und ich werde sie zum Lobe und zum Namen machen in allen Ländern ihrer Schmach. (Micha 4.7) 20 In jener Zeit werde ich euch herbeibringen und zu der Zeit euch sammeln; denn ich werde euch zum Namen und zum Lobe machen unter allen Völkern der Erde, wenn ich eure Gefangenschaft vor euren Augen wenden werde, spricht Jehova. (Jeremia 29.14) (Zephanja 2.7)

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.