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Zephanja - Kapitel 2

Androhung des Gerichts über Juda als Aufruf zur Buße - Gericht über verschiedene Völker

1 Gehet in euch und sammelt euch, du Nation ohne Scham, (1. Samuel 30.14) (Jeremia 47.1) 2 ehe der Beschluß gebiert, - wie Spreu fährt der Tag daher - ehe denn über euch komme die Glut des Zornes Jehovas, ehe denn über euch komme der Tag des Zornes Jehovas! 3 Suchet Jehova, alle ihr Sanftmütigen des Landes, die ihr sein Recht gewirkt habt; suchet Gerechtigkeit, suchet Demut; vielleicht werdet ihr geborgen am Tage des Zornes Jehovas. 4 Denn Gasa wird verlassen und Askalon eine Wüste sein; Asdod: am hellen Mittag wird man es vertreiben, und Ekron wird entwurzelt werden. 5 Wehe den Bewohnern des Landstrichs am Meere, der Nation der Kerethiter! das Wort Jehovas kommt über euch, Kanaan, Land der Philister! und ich werde dich vernichten, daß kein Bewohner mehr bleibt. 6 Und der Landstrich am Meere wird zu Triften voll Hirtenzisternen und Kleinviehhürden werden; 7 und es wird ein Landstrich sein für den Überrest des Hauses Juda: sie werden darauf weiden und am Abend sich lagern in den Häusern Askalons; denn Jehova, ihr Gott, wird sich ihrer annehmen und ihre Gefangenschaft wenden. (Zephanja 3.20) 8 Ich habe gehört die Schmähung Moabs und die Lästerungen der Kinder Ammon, womit sie mein Volk geschmäht und großgetan haben wider dessen Gebiet. (Jeremia 48.1) (Jeremia 49.1) 9 Darum, so wahr ich lebe, spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, soll Moab gewißlich wie Sodom, und die Kinder Ammon wie Gomorra werden, ein Besitztum der Brennesseln und eine Salzgrube und eine Wüste ewiglich. Der Überrest meines Volkes wird sie berauben, und das Überbleibsel meiner Nation sie beerben. (1. Mose 19.24) 10 Solches wird ihnen für ihren Hochmut zuteil, weil sie das Volk Jehovas der Heerscharen geschmäht und wider dasselbe großgetan haben. 11 Furchtbar wird Jehova wider sie sein, denn er wird hinschwinden lassen alle Götter der Erde; und alle Inseln der Nationen werden ihn anbeten, ein jeder von seiner Stätte aus. 12 Auch ihr, Äthiopier, werdet Erschlagene meines Schwertes sein. (Hesekiel 30.9) 13 Und er wird seine Hand gegen Norden ausstrecken, und wird Assyrien vernichten und Ninive zur Wüste machen, dürr wie die Steppe. (Jesaja 13.21) (Jesaja 34.11) 14 Und in seiner Mitte werden Herden sich lagern, allerlei Tiere in Menge; auch Pelikane, auch Igel werden auf seinen Säulenknäufen übernachten. Eine Stimme singt im Fenster, Trümmer sind auf der Schwelle, denn er hat das Zederngetäfel bloßgelegt. 15 Das ist die frohlockende Stadt, die in Sicherheit wohnte, die in ihrem Herzen sprach: Ich bin's und gar keine sonst! Wie ist sie zur Wüste geworden, zum Lagerplatz der wilden Tiere! Ein jeder, der an ihr vorüberzieht, wird zischen, wird seine Hand schwenken. (Jesaja 47.8)

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.