Zephanja - Kapitel 2
Androhung des Gerichts über Juda als Aufruf zur Buße - Gericht über verschiedene Völker
1 Gehet in euch und sammelt euch, du Nation ohne Scham, (1. Samuel 30.14) (Jeremia 47.1) 2 ehe der Beschluß gebiert, - wie Spreu fährt der Tag daher - ehe denn über euch komme die Glut des Zornes Jehovas, ehe denn über euch komme der Tag des Zornes Jehovas! 3 Suchet Jehova, alle ihr Sanftmütigen des Landes, die ihr sein Recht gewirkt habt; suchet Gerechtigkeit, suchet Demut; vielleicht werdet ihr geborgen am Tage des Zornes Jehovas. 4 Denn Gasa wird verlassen und Askalon eine Wüste sein; Asdod: am hellen Mittag wird man es vertreiben, und Ekron wird entwurzelt werden. 5 Wehe den Bewohnern des Landstrichs am Meere, der Nation der Kerethiter! das Wort Jehovas kommt über euch, Kanaan, Land der Philister! und ich werde dich vernichten, daß kein Bewohner mehr bleibt. 6 Und der Landstrich am Meere wird zu Triften voll Hirtenzisternen und Kleinviehhürden werden; 7 und es wird ein Landstrich sein für den Überrest des Hauses Juda: sie werden darauf weiden und am Abend sich lagern in den Häusern Askalons; denn Jehova, ihr Gott, wird sich ihrer annehmen und ihre Gefangenschaft wenden. (Zephanja 3.20) 8 Ich habe gehört die Schmähung Moabs und die Lästerungen der Kinder Ammon, womit sie mein Volk geschmäht und großgetan haben wider dessen Gebiet. (Jeremia 48.1) (Jeremia 49.1) 9 Darum, so wahr ich lebe, spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels, soll Moab gewißlich wie Sodom, und die Kinder Ammon wie Gomorra werden, ein Besitztum der Brennesseln und eine Salzgrube und eine Wüste ewiglich. Der Überrest meines Volkes wird sie berauben, und das Überbleibsel meiner Nation sie beerben. (1. Mose 19.24) 10 Solches wird ihnen für ihren Hochmut zuteil, weil sie das Volk Jehovas der Heerscharen geschmäht und wider dasselbe großgetan haben. 11 Furchtbar wird Jehova wider sie sein, denn er wird hinschwinden lassen alle Götter der Erde; und alle Inseln der Nationen werden ihn anbeten, ein jeder von seiner Stätte aus. 12 Auch ihr, Äthiopier, werdet Erschlagene meines Schwertes sein. (Hesekiel 30.9) 13 Und er wird seine Hand gegen Norden ausstrecken, und wird Assyrien vernichten und Ninive zur Wüste machen, dürr wie die Steppe. (Jesaja 13.21) (Jesaja 34.11) 14 Und in seiner Mitte werden Herden sich lagern, allerlei Tiere in Menge; auch Pelikane, auch Igel werden auf seinen Säulenknäufen übernachten. Eine Stimme singt im Fenster, Trümmer sind auf der Schwelle, denn er hat das Zederngetäfel bloßgelegt. 15 Das ist die frohlockende Stadt, die in Sicherheit wohnte, die in ihrem Herzen sprach: Ich bin's und gar keine sonst! Wie ist sie zur Wüste geworden, zum Lagerplatz der wilden Tiere! Ein jeder, der an ihr vorüberzieht, wird zischen, wird seine Hand schwenken. (Jesaja 47.8)Hesekiel - Kapitel 45
Die Landabgabe für den heiligen Bezirk; die Landanteile der Stadt und des Fürsten
1 Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht. 2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen. 3 Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.4 Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein. 5 Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
6 Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.
7 Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme. (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22)
8 Das soll sein eigen Teil sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.
Mahnung an die Fürsten
9 Denn so spricht der Herr, HERR: Ihr habt's lange genug gemacht, ihr Fürsten Israels; lasset ab von Frevel und Gewalt und tut, was recht und gut ist, und tut ab von meinem Volk euer Austreiben, spricht der Herr, HERR. (Hesekiel 46.18)10 Ihr sollt rechtes Gewicht und rechte Scheffel und rechtes Maß haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15)
11 Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen. 12 Aber ein Lot soll zwanzig Gera haben; und eine Mina macht zwanzig Lot, fünfundzwanzig Lot und fünfzehn Lot.
Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst
13 Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer. 15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen aus der Herde auf der Weide Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, zur Versöhnung für sie, spricht der Herr, HERR. 16 Alles Volk im Lande soll solches Hebopfer zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten auf die Feste, Neumonde und Sabbate, auf alle Feiertage des Hauses Israel; er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer tun zur Versöhnung für das Haus Israel.
Fest- und Opferordnung
18 So spricht der Herr, HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Farren, der ohne Fehl sei, und das Heiligtum entsündigen.19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Hause damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des Innern Vorhofs. 20 Also sollst du auch tun am siebenten Tage des Monats wegen derer, die geirrt haben oder weggeführt worden sind, daß ihr das Haus entsündigt. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. (3. Mose 23.5)
22 Und am selben Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk im Lande einen Farren zum Sündopfer opfern. 23 Aber die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer tun: je sieben Farren und sieben Widder, die ohne Fehl seien; und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Zum Speisopfer aber soll er je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder opfern und je ein Hin Öl zu einem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er sieben Tage nacheinander feiern, gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl. (3. Mose 23.34)