Ankündigung der Eroberung Judas als Bild des Zorns Gottes am Tag des HERRN
1Das Wort Jehovas, welches zu Zephanja geschah, dem Sohne Kuschis, des Sohnes Gedaljas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Hiskijas, in den Tagen Josias, des Sohnes Amons, des Königs von Juda.(Jeremia 1.2)2Ich werde alles von der Fläche des Erdbodens gänzlich wegraffen, spricht Jehova;3ich werde Menschen und Vieh wegraffen, ich werde wegraffen die Vögel des Himmels und die Fische des Meeres, und die Ärgernisse samt den Gesetzlosen; und ich werde die Menschen ausrotten von der Fläche des Erdbodens, spricht Jehova. -(Matthäus 13.41)4Und ich werde meine Hand ausstrecken wider Juda und wider alle Bewohner von Jerusalem. Und ich werde aus diesem Orte den Überrest des Baal, den Namen der Götzenpriester samt den Priestern ausrotten;(2. Könige 23.5)(Hosea 10.5)5und die auf den Dächern das Heer des Himmels anbeten, und die Anbetenden, welche dem Jehova schwören und bei ihrem König schwören;(Jeremia 19.13)(Jeremia 49.1)6und die von Jehova zurückweichen, und die Jehova nicht suchen noch nach ihm fragen.7Still vor dem Herrn Jehova! denn nahe ist der Tag Jehovas; denn Jehova hat ein Schlachtopfer bereitet, er hat seine Geladenen geheiligt.(Habakuk 2.20)8Und es wird geschehen an dem Tage des Schlachtopfers Jehovas, da werde ich die Fürsten und die Königssöhne heimsuchen und alle, die sich mit fremder Kleidung bekleiden.9Und an jenem Tage werde ich einen jeden heimsuchen, der über die Schwelle springt, alle, die das Haus ihres Herrn mit Gewalttat und Betrug erfüllen.10Und an jenem Tage, spricht Jehova, wird ein Geschrei erschallen vom Fischtore her, und ein Geheul von der Unterstadt, und lautes Jammern von den Hügeln her.11Heulet, ihr Bewohner von Maktesch! denn alles Krämervolk ist vernichtet, alle mit Silber Beladenen sind ausgerottet.12Und es wird geschehen zu jener Zeit, da werde ich Jerusalem mit Leuchten durchsuchen; und ich werde die Männer heimsuchen, welche auf ihren Hefen liegen, die in ihrem Herzen sprechen: Jehova tut nichts Gutes und tut nichts Böses.13Und ihr Vermögen wird zum Raube, und ihre Häuser werden zur Wüste werden; und sie werden Häuser bauen und sie nicht bewohnen, und Weinberge pflanzen und deren Wein nicht trinken.(5. Mose 28.39)(Amos 5.11)14Nahe ist der große Tag Jehovas; er ist nahe und eilt sehr. Horch, der Tag Jehovas! bitterlich schreit dort der Held.(Joel 1.15)15Ein Tag des Grimmes ist dieser Tag, ein Tag der Drangsal und der Bedrängnis, ein Tag des Verwüstens und der Verwüstung, ein Tag der Finsternis und der Dunkelheit, ein Tag des Gewölks und des Wolkendunkels,(Jeremia 30.7)16ein Tag der Posaune und des Kriegsgeschreis wider die festen Städte und wider die hohen Zinnen.17Und ich werde die Menschen ängstigen, und sie werden einhergehen wie die Blinden, weil sie gegen Jehova gesündigt haben; und ihr Blut wird verschüttet werden wie Staub, und ihr Fleisch wie Kot;18auch ihr Silber, auch ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; und durch das Feuer seines Eifers wird das ganze Land verzehrt werden. Denn ein Ende, ja, ein plötzliches Ende wird er machen mit allen Bewohnern des Landes.(Hesekiel 7.19)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,(4. Mose 30.1)3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.(3. Mose 25.10)25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.(2. Mose 13.2)27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!(4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.(4. Mose 18.21)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.(3. Mose 26.46)