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Titus - Kapitel 2

Anweisungen für alt, jung und Sklaven - Die heilbringende Gnade Gottes für alle

1 Du aber rede, was der gesunden Lehre geziemt: (2. Timotheus 1.13) 2 daß die alten Männer nüchtern seien, würdig, besonnen, gesund im Glauben, in der Liebe, im Ausharren; (1. Timotheus 5.1) 3 die alten Frauen desgleichen in ihrem Betragen, wie es dem heiligen Stande geziemt, nicht verleumderisch, nicht Sklavinnen von vielem Wein, Lehrerinnen des Guten; (1. Timotheus 3.11) 4 auf daß sie die jungen Frauen unterweisen, ihre Männer zu lieben, ihre Kinder zu lieben, 5 besonnen, keusch, mit häuslichen Arbeiten beschäftigt, gütig, den eigenen Männern unterwürfig zu sein, auf daß das Wort Gottes nicht verlästert werde. (Epheser 5.22) 6 Die Jünglinge desgleichen ermahne, besonnen zu sein, 7 indem du in allem dich selbst als ein Vorbild guter Werke darstellst; in der Lehre Unverderbtheit, würdigen Ernst, (1. Timotheus 4.12) (2. Timotheus 2.15) (1. Petrus 2.15) (1. Petrus 5.3) 8 gesunde, nicht zu verurteilende Rede, auf daß der von der Gegenpartei sich schäme, indem er nichts Schlechtes über uns zu sagen hat. 9 Die Knechte ermahne, ihren eigenen Herren unterwürfig zu sein, in allem sich wohlgefällig zu machen, nicht widersprechend, (Epheser 6.5-6) (1. Timotheus 6.1-2) (1. Petrus 2.18) 10 nichts unterschlagend, sondern alle gute Treue erweisend, auf daß sie die Lehre, die unseres Heiland-Gottes ist, zieren in allem. 11 Denn die Gnade Gottes ist erschienen, heilbringend für alle Menschen, (Titus 3.4) 12 und unterweist uns, auf daß wir, die Gottlosigkeit und die weltlichen Lüste verleugnend, besonnen und gerecht und gottselig leben in dem jetzigen Zeitlauf, 13 indem wir erwarten die glückselige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit unseres großen Gottes und Heilandes Jesus Christus, (1. Korinther 1.7) (Philipper 3.20) (1. Thessalonicher 1.10) 14 der sich selbst für uns gegeben hat, auf daß er uns loskaufte von aller Gesetzlosigkeit und reinigte sich selbst ein Eigentumsvolk, eifrig in guten Werken. (2. Mose 19.5) (Galater 1.4) (Epheser 2.10) (1. Timotheus 2.6) 15 Dieses rede und ermahne und überführe mit aller Machtvollkommenheit. Laß dich niemand verachten. (1. Timotheus 4.12)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)