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Titus - Kapitel 2

Anweisungen für alt, jung und Sklaven - Die heilbringende Gnade Gottes für alle

1 Du aber rede, was der gesunden Lehre geziemt: (2. Timotheus 1.13) 2 daß die alten Männer nüchtern seien, würdig, besonnen, gesund im Glauben, in der Liebe, im Ausharren; (1. Timotheus 5.1) 3 die alten Frauen desgleichen in ihrem Betragen, wie es dem heiligen Stande geziemt, nicht verleumderisch, nicht Sklavinnen von vielem Wein, Lehrerinnen des Guten; (1. Timotheus 3.11) 4 auf daß sie die jungen Frauen unterweisen, ihre Männer zu lieben, ihre Kinder zu lieben, 5 besonnen, keusch, mit häuslichen Arbeiten beschäftigt, gütig, den eigenen Männern unterwürfig zu sein, auf daß das Wort Gottes nicht verlästert werde. (Epheser 5.22) 6 Die Jünglinge desgleichen ermahne, besonnen zu sein, 7 indem du in allem dich selbst als ein Vorbild guter Werke darstellst; in der Lehre Unverderbtheit, würdigen Ernst, (1. Timotheus 4.12) (2. Timotheus 2.15) (1. Petrus 2.15) (1. Petrus 5.3) 8 gesunde, nicht zu verurteilende Rede, auf daß der von der Gegenpartei sich schäme, indem er nichts Schlechtes über uns zu sagen hat. 9 Die Knechte ermahne, ihren eigenen Herren unterwürfig zu sein, in allem sich wohlgefällig zu machen, nicht widersprechend, (Epheser 6.5-6) (1. Timotheus 6.1-2) (1. Petrus 2.18) 10 nichts unterschlagend, sondern alle gute Treue erweisend, auf daß sie die Lehre, die unseres Heiland-Gottes ist, zieren in allem. 11 Denn die Gnade Gottes ist erschienen, heilbringend für alle Menschen, (Titus 3.4) 12 und unterweist uns, auf daß wir, die Gottlosigkeit und die weltlichen Lüste verleugnend, besonnen und gerecht und gottselig leben in dem jetzigen Zeitlauf, 13 indem wir erwarten die glückselige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit unseres großen Gottes und Heilandes Jesus Christus, (1. Korinther 1.7) (Philipper 3.20) (1. Thessalonicher 1.10) 14 der sich selbst für uns gegeben hat, auf daß er uns loskaufte von aller Gesetzlosigkeit und reinigte sich selbst ein Eigentumsvolk, eifrig in guten Werken. (2. Mose 19.5) (Galater 1.4) (Epheser 2.10) (1. Timotheus 2.6) 15 Dieses rede und ermahne und überführe mit aller Machtvollkommenheit. Laß dich niemand verachten. (1. Timotheus 4.12)

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3. Mose - Kapitel 1

Bestimmungen über die Brandopfer

1 Und er rief Mose, und der HERR redete zu ihm von der Stiftshütte aus und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Will jemand von euch dem HERRN ein Opfer bringen, so soll euer Opfer, das ihr darbringet, vom Vieh, von Rindern oder Schafen genommen sein. 3 Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem HERRN; (3. Mose 17.4) 4 und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig aufgenommen und für ihn Sühne erwirken. (2. Mose 29.10) 5 Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem HERRN; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 6 Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen; 7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun und Holz aufschichten über dem Feuer; 8 auf das Holz aber über dem Feuer sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett; 9 sein Eingeweide aber und seine Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar verbrennen als ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. (1. Mose 8.21) 10 Entnimmt er aber seine Opfergabe dem Kleinvieh, so bringe er zum Brandopfer ein tadelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen dar 11 und schächte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem HERRN, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; 12 er aber zerlege es in Stücke, und der Priester lege sie samt dem Kopf und dem Fett ordentlich auf das Holz über dem Feuer auf dem Altar. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und verbrennen auf dem Altar; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 14 Soll aber seine Brandopfergabe für den HERRN aus Geflügel bestehen, so bringe er von Turteltauben oder von jungen Tauben sein Opfer dar. 15 Dieses soll der Priester zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneifen und ihn auf dem Altar verbrennen; sein Blut aber soll an der Wand des Altars ausgepreßt werden. 16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, östlich vom Altar. 17 Sodann soll er den Vogel an den Flügeln einreißen, sie aber nicht abtrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar verbrennen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN.