1Paulus, Knecht Gottes, aber Apostel Jesu Christi, nach dem Glauben der Auserwählten Gottes und nach der Erkenntnis der Wahrheit, die nach der Gottseligkeit ist,2in der Hoffnung des ewigen Lebens, welches Gott, der nicht lügen kann, verheißen hat vor ewigen Zeiten,(2. Timotheus 2.13)3zu seiner Zeit aber sein Wort geoffenbart hat durch die Predigt, die mir anvertraut worden ist nach Befehl unseres Heiland-Gottes(Epheser 1.9-10)4Titus, meinem echten Kinde nach unserem gemeinschaftlichen Glauben: Gnade und Friede von Gott, dem Vater, und Christo Jesu, unserem Heilande!(1. Timotheus 1.2)
Voraussetzungen des Aufseherdienstes
5Deswegen ließ ich dich in Kreta, daß du, was noch mangelte, in Ordnung bringen und in jeder Stadt Älteste anstellen möchtest, wie ich dir geboten hatte:(Apostelgeschichte 14.23)6Wenn jemand untadelig ist, eines Weibes Mann, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind.(1. Timotheus 3.1)7Denn der Aufseher muß untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,(1. Korinther 4.1)(2. Timotheus 2.24)8sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam,9anhangend dem zuverlässigen Worte nach der Lehre, auf daß er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen, als auch die Widersprechenden zu überführen.
Ermahnung, gesetzliche Irrlehrer zurechtzuweisen
10Denn es gibt viele zügellose Schwätzer und Betrüger, besonders die aus der Beschneidung,11denen man den Mund stopfen muß, welche ganze Häuser umkehren, indem sie um schändlichen Gewinnes willen lehren, was sich nicht geziemt.12Es hat einer aus ihnen, ihr eigener Prophet, gesagt: "Kreter sind immer Lügner, böse, wilde Tiere, faule Bäuche".13Dieses Zeugnis ist wahr; um dieser Ursache willen weise sie streng zurecht, auf daß sie gesund seien im Glauben(2. Timotheus 4.2)14und nicht achten auf jüdische Fabeln und Gebote von Menschen, die sich von der Wahrheit abwenden.(1. Timotheus 4.7)(2. Timotheus 4.4)15Den Reinen ist alles rein; den Befleckten aber und Ungläubigen ist nichts rein, sondern befleckt ist sowohl ihre Gesinnung, als auch ihr Gewissen.(Matthäus 15.11)(Römer 14.20)16Sie geben vor, Gott zu kennen, aber in den Werken verleugnen sie ihn und sind greulich und ungehorsam und zu jedem guten Werke unbewährt.(2. Timotheus 3.5)
Die Vorlesung und Auslegung des Gesetzes vor dem Volk
1Und es versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platz vor dem Wassertor, und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Gesetzbuch Moses hole, welches der HERR Israel anbefohlen hatte.(Esra 7.6)2Und Esra, der Priester, brachte das Gesetz vor die Gemeinde, vor die Männer und Frauen und alle, die es verstehen konnten, am ersten Tage des siebenten Monats.(5. Mose 31.10-13)3Und er las darin auf dem Platz, der vor dem Wassertor ist, vom hellen Morgen bis zum Mittag, vor den Männern und Frauen und allen, die es verstehen konnten, und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Gesetzbuch gerichtet.4Esra aber, der Schriftgelehrte, stand auf einer hölzernen Kanzel, die man zu diesem Zweck gemacht hatte, und neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Hasbaddana, Sacharja und Mesullam und Maaseja zu seiner Rechten; zu seiner Linken aber Pedaja, Misael, Malkija, Chaschum.5Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes; denn er stand höher als alles Volk. Und als er es öffnete, stand alles Volk auf.6Und Esra lobte den HERRN, den großen Gott; und alles Volk antwortete mit aufgehobenen Händen: Amen! Amen! Und sie verneigten sich und beteten den HERRN an, das Angesicht zur Erde gewandt.7Und Jesua, Bani, Serebja, Jamin, Akkub, Sabetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja, die Leviten, erklärten dem Volk das Gesetz, während das Volk an seinem Platze blieb.8Und sie lasen im Gesetzbuche Gottes deutlich und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand.
Das Laubhüttenfest wird gefeiert
9Und Nehemia, der Landpfleger, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk lehrten, sprachen zu allem Volk: Dieser Tag ist dem HERRN, eurem Gott, heilig! Darum seid nicht traurig und weinet nicht! Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte.(Nehemia 5.14)10Darum sprach er zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes und sendet Teile davon auch denen, die nichts für sich zubereitet haben; denn dieser Tag ist unserm HERRN heilig; darum bekümmert euch nicht, denn die Freude am HERRN ist eure Stärke!11Und die Leviten beruhigten alles Volk und sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; bekümmert euch nicht!12Und alles Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile davon zu senden und ein großes Freudenfest zu machen; denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen verkündigte.13Und am zweiten Tage versammelten sich die Familienhäupter des ganzen Volkes, die Priester und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er sie in den Worten des Gesetzes unterrichte.14Und sie fanden im Gesetz, welches der HERR durch Mose anbefohlen hatte, geschrieben, daß die Kinder Israel am Fest im siebenten Monat in Laubhütten wohnen sollten.(3. Mose 23.42)15Und sie ließen es verkündigen und in allen ihren Städten und zu Jerusalem ausrufen und sagen: Gehet hinaus auf die Berge und holet Ölzweige, Zweige vom wilden Ölbaum, Myrtenzweige, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, daß man Laubhütten mache, wie geschrieben steht!16Und das Volk ging hinaus, und sie holten die Zweige und machten sich Laubhütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen und in den Höfen am Hause Gottes und auf dem Platze am Wassertore und auf dem Platze am Tore Ephraim.(Nehemia 8.1)17Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, machte Laubhütten und wohnte darin. Denn die Kinder Israel hatten seit der Zeit Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf diesen Tag nicht also getan. Und sie hatten sehr große Freude.18Und es wurde im Gesetzbuche Gottes gelesen Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten. Und sie hielten das Fest sieben Tage lang und am achten Tage die Festversammlung, laut Verordnung.