zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 9

1 Die Weisheit hat ihr Haus gebaut, hat ihre sieben Säulen ausgehauen; 2 sie hat ihr Schlachtvieh geschlachtet, ihren Wein gemischt, auch ihren Tisch gedeckt; (Matthäus 22.4) 3 sie hat ihre Mägde ausgesandt, ladet ein auf den Höhen der Stadt: 4 "Wer ist einfältig? er wende sich hierher!" Zu den Unverständigen spricht sie: 5 "Kommet, esset von meinem Brote, und trinket von dem Weine, den ich gemischt habe! 6 Lasset ab von der Einfältigkeit und lebet, und schreitet einher auf dem Wege des Verstandes!" - (Sprüche 1.22) 7 Wer den Spötter zurechtweist, zieht sich Schande zu; und wer den Gesetzlosen straft, sein Schandfleck ist es. 8 Strafe den Spötter nicht, daß er dich nicht hasse; strafe den Weisen, und er wird dich lieben. (Sprüche 23.9) 9 Gib dem Weisen, so wird er noch weiser; belehre den Gerechten, so wird er an Kenntnis zunehmen. - 10 Die Furcht Jehovas ist der Weisheit Anfang; und die Erkenntnis des Heiligen ist Verstand. (Sprüche 1.7) 11 Denn durch mich werden deine Tage sich mehren, und Jahre des Lebens werden dir hinzugefügt werden. (Sprüche 3.2) (Sprüche 3.16) 12 Wenn du weise bist, so bist du weise für dich; und spottest du, so wirst du allein es tragen. 13 Frau Torheit ist leidenschaftlich; sie ist lauter Einfältigkeit und weiß gar nichts. 14 Und sie sitzt am Eingang ihres Hauses, auf einem Sitze an hochgelegenen Stellen der Stadt, 15 um einzuladen, die des Weges vorübergehen, die ihre Pfade gerade halten: 16 "Wer ist einfältig? er wende sich hierher!" Und zu dem Unverständigen spricht sie: 17 "Gestohlene Wasser sind süß, und heimliches Brot ist lieblich". (Sprüche 20.17) 18 Und er weiß nicht, daß dort die Schatten sind, in den Tiefen des Scheols ihre Geladenen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)