zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 7

Verführung zum Ehebruch - Folgen für den Verführten

1 Mein Sohn, bewahre meine Worte, und birg bei dir meine Gebote; 2 bewahre meine Gebote und lebe, und meine Belehrung wie deinen Augapfel. 3 Binde sie um deine Finger, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens. (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: Du bist meine Schwester! und nenne den Verstand deinen Verwandten; 5 damit sie dich bewahre vor dem fremden Weibe, vor der Fremden, die ihre Worte glättet. - (Sprüche 2.16) 6 Denn an dem Fenster meines Hauses schaute ich durch mein Gitter hinaus; 7 und ich sah unter den Einfältigen, gewahrte unter den Söhnen einen unverständigen Jüngling, 8 der hin und her ging auf der Straße, neben ihrer Ecke, und den Weg nach ihrem Hause schritt, 9 in der Dämmerung, am Abend des Tages, in der Mitte der Nacht und in der Dunkelheit. 10 Und siehe, ein Weib kam ihm entgegen im Anzug einer Hure und mit verstecktem Herzen. - 11 Sie ist leidenschaftlich und unbändig, ihre Füße bleiben nicht in ihrem Hause; 12 bald ist sie draußen, bald auf den Straßen, und neben jeder Ecke lauert sie. - 13 Und sie ergriff ihn und küßte ihn, und mit unverschämtem Angesicht sprach sie zu ihm: 14 Friedensopfer lagen mir ob, heute habe ich meine Gelübde bezahlt; (3. Mose 3.3-4) 15 darum bin ich ausgegangen, dir entgegen, um dein Antlitz zu suchen, und dich habe dich gefunden. 16 Mit Teppichen habe ich mein Bett bereitet, mit bunten Decken von ägyptischem Garne; 17 ich habe mein Lager benetzt mit Myrrhe, Aloe und Zimmet. 18 Komm, wir wollen uns in Liebe berauschen bis an den Morgen, an Liebkosungen uns ergötzen. 19 Denn der Mann ist nicht zu Hause, er ist auf eine weite Reise gegangen; 20 er hat den Geldbeutel in seine Hand genommen, am Tage des Vollmondes wird er heimkehren. 21 Sie verleitete ihn durch ihr vieles Bereden, riß ihn fort durch die Glätte ihrer Lippen. 22 Auf einmal ging er ihr nach, wie ein Ochs zur Schlachtbank geht, und wie Fußfesseln zur Züchtigung des Narren dienen, 23 bis ein Pfeil seine Leber zerspaltet; wie ein Vogel zur Schlinge eilt und nicht weiß, daß es sein Leben gilt. - 24 Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich, und horchet auf die Worte meines Mundes! 25 Dein Herz wende sich nicht ab nach ihren Wegen, und irre nicht umher auf ihren Pfaden! 26 Denn viele Erschlagene hat sie niedergestreckt, und zahlreich sind alle ihre Ermordeten. 27 Ihr Haus sind Wege zum Scheol, die hinabführen zu den Kammern des Todes. (Sprüche 2.18-19)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)