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Sprüche - Kapitel 7

Verführung zum Ehebruch - Folgen für den Verführten

1 Mein Sohn, bewahre meine Worte, und birg bei dir meine Gebote; 2 bewahre meine Gebote und lebe, und meine Belehrung wie deinen Augapfel. 3 Binde sie um deine Finger, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens. (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: Du bist meine Schwester! und nenne den Verstand deinen Verwandten; 5 damit sie dich bewahre vor dem fremden Weibe, vor der Fremden, die ihre Worte glättet. - (Sprüche 2.16) 6 Denn an dem Fenster meines Hauses schaute ich durch mein Gitter hinaus; 7 und ich sah unter den Einfältigen, gewahrte unter den Söhnen einen unverständigen Jüngling, 8 der hin und her ging auf der Straße, neben ihrer Ecke, und den Weg nach ihrem Hause schritt, 9 in der Dämmerung, am Abend des Tages, in der Mitte der Nacht und in der Dunkelheit. 10 Und siehe, ein Weib kam ihm entgegen im Anzug einer Hure und mit verstecktem Herzen. - 11 Sie ist leidenschaftlich und unbändig, ihre Füße bleiben nicht in ihrem Hause; 12 bald ist sie draußen, bald auf den Straßen, und neben jeder Ecke lauert sie. - 13 Und sie ergriff ihn und küßte ihn, und mit unverschämtem Angesicht sprach sie zu ihm: 14 Friedensopfer lagen mir ob, heute habe ich meine Gelübde bezahlt; (3. Mose 3.3-4) 15 darum bin ich ausgegangen, dir entgegen, um dein Antlitz zu suchen, und dich habe dich gefunden. 16 Mit Teppichen habe ich mein Bett bereitet, mit bunten Decken von ägyptischem Garne; 17 ich habe mein Lager benetzt mit Myrrhe, Aloe und Zimmet. 18 Komm, wir wollen uns in Liebe berauschen bis an den Morgen, an Liebkosungen uns ergötzen. 19 Denn der Mann ist nicht zu Hause, er ist auf eine weite Reise gegangen; 20 er hat den Geldbeutel in seine Hand genommen, am Tage des Vollmondes wird er heimkehren. 21 Sie verleitete ihn durch ihr vieles Bereden, riß ihn fort durch die Glätte ihrer Lippen. 22 Auf einmal ging er ihr nach, wie ein Ochs zur Schlachtbank geht, und wie Fußfesseln zur Züchtigung des Narren dienen, 23 bis ein Pfeil seine Leber zerspaltet; wie ein Vogel zur Schlinge eilt und nicht weiß, daß es sein Leben gilt. - 24 Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich, und horchet auf die Worte meines Mundes! 25 Dein Herz wende sich nicht ab nach ihren Wegen, und irre nicht umher auf ihren Pfaden! 26 Denn viele Erschlagene hat sie niedergestreckt, und zahlreich sind alle ihre Ermordeten. 27 Ihr Haus sind Wege zum Scheol, die hinabführen zu den Kammern des Todes. (Sprüche 2.18-19)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.