Verführung zum Ehebruch - Folgen für den Verführten
1Mein Sohn, bewahre meine Worte, und birg bei dir meine Gebote;2bewahre meine Gebote und lebe, und meine Belehrung wie deinen Augapfel.3Binde sie um deine Finger, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens.(Sprüche 3.3)4Sprich zur Weisheit: Du bist meine Schwester! und nenne den Verstand deinen Verwandten;5damit sie dich bewahre vor dem fremden Weibe, vor der Fremden, die ihre Worte glättet. -(Sprüche 2.16)6Denn an dem Fenster meines Hauses schaute ich durch mein Gitter hinaus;7und ich sah unter den Einfältigen, gewahrte unter den Söhnen einen unverständigen Jüngling,8der hin und her ging auf der Straße, neben ihrer Ecke, und den Weg nach ihrem Hause schritt,9in der Dämmerung, am Abend des Tages, in der Mitte der Nacht und in der Dunkelheit.10Und siehe, ein Weib kam ihm entgegen im Anzug einer Hure und mit verstecktem Herzen. -11Sie ist leidenschaftlich und unbändig, ihre Füße bleiben nicht in ihrem Hause;12bald ist sie draußen, bald auf den Straßen, und neben jeder Ecke lauert sie. -13Und sie ergriff ihn und küßte ihn, und mit unverschämtem Angesicht sprach sie zu ihm:14Friedensopfer lagen mir ob, heute habe ich meine Gelübde bezahlt;(3. Mose 3.3-4)15darum bin ich ausgegangen, dir entgegen, um dein Antlitz zu suchen, und dich habe dich gefunden.16Mit Teppichen habe ich mein Bett bereitet, mit bunten Decken von ägyptischem Garne;17ich habe mein Lager benetzt mit Myrrhe, Aloe und Zimmet.18Komm, wir wollen uns in Liebe berauschen bis an den Morgen, an Liebkosungen uns ergötzen.19Denn der Mann ist nicht zu Hause, er ist auf eine weite Reise gegangen;20er hat den Geldbeutel in seine Hand genommen, am Tage des Vollmondes wird er heimkehren.21Sie verleitete ihn durch ihr vieles Bereden, riß ihn fort durch die Glätte ihrer Lippen.22Auf einmal ging er ihr nach, wie ein Ochs zur Schlachtbank geht, und wie Fußfesseln zur Züchtigung des Narren dienen,23bis ein Pfeil seine Leber zerspaltet; wie ein Vogel zur Schlinge eilt und nicht weiß, daß es sein Leben gilt. -24Nun denn, ihr Söhne, höret auf mich, und horchet auf die Worte meines Mundes!25Dein Herz wende sich nicht ab nach ihren Wegen, und irre nicht umher auf ihren Pfaden!26Denn viele Erschlagene hat sie niedergestreckt, und zahlreich sind alle ihre Ermordeten.27Ihr Haus sind Wege zum Scheol, die hinabführen zu den Kammern des Todes.(Sprüche 2.18-19)
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.