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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor Bürgschaft, Trägheit und Falschheit

1 Mein Sohn, wenn du Bürge geworden bist für deinen Nächsten, für einen anderen deine Hand eingeschlagen hast; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du verstrickt durch die Worte deines Mundes, gefangen durch die Worte deines Mundes: 3 tue denn dieses, mein Sohn, und reiße dich los, da du in deines Nächsten Hand gekommen bist; geh hin, wirf dich nieder, und bestürme deinen Nächsten; 4 gestatte deinen Augen keinen Schlaf, und keinen Schlummer deinen Wimpern; 5 reiße dich los wie eine Gazelle aus der Hand, und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers. 6 Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh ihre Wege und werde weise. (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 Sie, die keinen Richter, Vorsteher und Gebieter hat, 8 sie bereitet im Sommer ihr Brot, hat in der Ernte ihre Nahrung eingesammelt. 9 Bis wann willst du liegen, du Fauler? wann willst du von deinem Schlafe aufstehen? 10 Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen: (Sprüche 24.33-34) 11 und deine Armut wird kommen wie ein rüstig Zuschreitender, und deine Not wie ein gewappneter Mann. 12 Ein Belialsmensch, ein heilloser Mann ist, wer umhergeht mit Verkehrtheit des Mundes, (Sprüche 10.31-32) 13 mit seinen Augen zwinkt, mit seinen Füßen scharrt, mit seinen Fingern deutet. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheiten sind in seinem Herzen; er schmiedet Böses zu aller Zeit, streut Zwietracht aus. 15 Darum wird plötzlich sein Verderben kommen; im Augenblick wird er zerschmettert werden ohne Heilung. - 16 Sechs sind es, die Jehova haßt, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 Hohe Augen, eine Lügenzunge, und Hände, die unschuldiges Blut vergießen; 18 ein Herz, welches heillose Anschläge schmiedet, Füße, die eilends zum Bösen hinlaufen; 19 wer Lügen ausspricht als falscher Zeuge, und wer Zwietracht ausstreut zwischen Brüdern.

Erneute Warnung vor Ehebruch

20 Mein Sohn, bewahre das Gebot deines Vaters, und verlaß nicht die Belehrung deiner Mutter; (Sprüche 1.8) 21 binde sie stets auf dein Herz, knüpfe sie um deinen Hals. (Sprüche 3.3) 22 Wenn du einhergehst, wird sie dich leiten; wenn du dich niederlegst, wird sie über dich wachen; und erwachst du, so wird sie mit dir reden. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Belehrung ein Licht; und die Zurechtweisung der Zucht sind der Weg des Lebens: 24 um dich zu bewahren vor dem bösen Weibe, vor der Glätte der Zunge einer Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Begehre nicht in deinem Herzen nach ihrer Schönheit, und sie fange dich nicht mit ihren Wimpern! 26 Denn um eines hurerischen Weibes willen kommt man bis auf einen Laib Brot, und eines Mannes Weib stellt einer kostbaren Seele nach. - 27 Sollte jemand Feuer in seinen Busen nehmen, ohne daß seine Kleider verbrennten? 28 Oder sollte jemand über glühende Kohlen gehen, ohne daß seine Füße versengt würden? 29 So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. - (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert; 31 und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben. 32 Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches. (1. Korinther 6.18) 33 Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden. 34 Denn Eifersucht ist eines Mannes Grimm, und am Tage der Rache schont er nicht. 35 Er nimmt keine Rücksicht auf irgendwelche Sühne und willigt nicht ein, magst du auch das Geschenk vergrößern.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)