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Sprüche - Kapitel 6

Warnung vor Bürgschaft, Trägheit und Falschheit

1 Mein Sohn, wenn du Bürge geworden bist für deinen Nächsten, für einen anderen deine Hand eingeschlagen hast; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du verstrickt durch die Worte deines Mundes, gefangen durch die Worte deines Mundes: 3 tue denn dieses, mein Sohn, und reiße dich los, da du in deines Nächsten Hand gekommen bist; geh hin, wirf dich nieder, und bestürme deinen Nächsten; 4 gestatte deinen Augen keinen Schlaf, und keinen Schlummer deinen Wimpern; 5 reiße dich los wie eine Gazelle aus der Hand, und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers. 6 Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh ihre Wege und werde weise. (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 Sie, die keinen Richter, Vorsteher und Gebieter hat, 8 sie bereitet im Sommer ihr Brot, hat in der Ernte ihre Nahrung eingesammelt. 9 Bis wann willst du liegen, du Fauler? wann willst du von deinem Schlafe aufstehen? 10 Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen: (Sprüche 24.33-34) 11 und deine Armut wird kommen wie ein rüstig Zuschreitender, und deine Not wie ein gewappneter Mann. 12 Ein Belialsmensch, ein heilloser Mann ist, wer umhergeht mit Verkehrtheit des Mundes, (Sprüche 10.31-32) 13 mit seinen Augen zwinkt, mit seinen Füßen scharrt, mit seinen Fingern deutet. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheiten sind in seinem Herzen; er schmiedet Böses zu aller Zeit, streut Zwietracht aus. 15 Darum wird plötzlich sein Verderben kommen; im Augenblick wird er zerschmettert werden ohne Heilung. - 16 Sechs sind es, die Jehova haßt, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 Hohe Augen, eine Lügenzunge, und Hände, die unschuldiges Blut vergießen; 18 ein Herz, welches heillose Anschläge schmiedet, Füße, die eilends zum Bösen hinlaufen; 19 wer Lügen ausspricht als falscher Zeuge, und wer Zwietracht ausstreut zwischen Brüdern.

Erneute Warnung vor Ehebruch

20 Mein Sohn, bewahre das Gebot deines Vaters, und verlaß nicht die Belehrung deiner Mutter; (Sprüche 1.8) 21 binde sie stets auf dein Herz, knüpfe sie um deinen Hals. (Sprüche 3.3) 22 Wenn du einhergehst, wird sie dich leiten; wenn du dich niederlegst, wird sie über dich wachen; und erwachst du, so wird sie mit dir reden. (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Belehrung ein Licht; und die Zurechtweisung der Zucht sind der Weg des Lebens: 24 um dich zu bewahren vor dem bösen Weibe, vor der Glätte der Zunge einer Fremden. (Sprüche 2.16) 25 Begehre nicht in deinem Herzen nach ihrer Schönheit, und sie fange dich nicht mit ihren Wimpern! 26 Denn um eines hurerischen Weibes willen kommt man bis auf einen Laib Brot, und eines Mannes Weib stellt einer kostbaren Seele nach. - 27 Sollte jemand Feuer in seinen Busen nehmen, ohne daß seine Kleider verbrennten? 28 Oder sollte jemand über glühende Kohlen gehen, ohne daß seine Füße versengt würden? 29 So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. - (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert; 31 und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben. 32 Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches. (1. Korinther 6.18) 33 Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden. 34 Denn Eifersucht ist eines Mannes Grimm, und am Tage der Rache schont er nicht. 35 Er nimmt keine Rücksicht auf irgendwelche Sühne und willigt nicht ein, magst du auch das Geschenk vergrößern.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)