1Mein Sohn, wenn du Bürge geworden bist für deinen Nächsten, für einen anderen deine Hand eingeschlagen hast;(Sprüche 11.15)(Sprüche 17.8)(Sprüche 20.16)2bist du verstrickt durch die Worte deines Mundes, gefangen durch die Worte deines Mundes:3tue denn dieses, mein Sohn, und reiße dich los, da du in deines Nächsten Hand gekommen bist; geh hin, wirf dich nieder, und bestürme deinen Nächsten;4gestatte deinen Augen keinen Schlaf, und keinen Schlummer deinen Wimpern;5reiße dich los wie eine Gazelle aus der Hand, und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers.6Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh ihre Wege und werde weise.(Sprüche 10.4)(Sprüche 20.4)7Sie, die keinen Richter, Vorsteher und Gebieter hat,8sie bereitet im Sommer ihr Brot, hat in der Ernte ihre Nahrung eingesammelt.9Bis wann willst du liegen, du Fauler? wann willst du von deinem Schlafe aufstehen?10Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen:(Sprüche 24.33-34)11und deine Armut wird kommen wie ein rüstig Zuschreitender, und deine Not wie ein gewappneter Mann.12Ein Belialsmensch, ein heilloser Mann ist, wer umhergeht mit Verkehrtheit des Mundes,(Sprüche 10.31-32)13mit seinen Augen zwinkt, mit seinen Füßen scharrt, mit seinen Fingern deutet.(Sprüche 10.10)14Verkehrtheiten sind in seinem Herzen; er schmiedet Böses zu aller Zeit, streut Zwietracht aus.15Darum wird plötzlich sein Verderben kommen; im Augenblick wird er zerschmettert werden ohne Heilung. -16Sechs sind es, die Jehova haßt, und sieben sind seiner Seele ein Greuel:17Hohe Augen, eine Lügenzunge, und Hände, die unschuldiges Blut vergießen;18ein Herz, welches heillose Anschläge schmiedet, Füße, die eilends zum Bösen hinlaufen;19wer Lügen ausspricht als falscher Zeuge, und wer Zwietracht ausstreut zwischen Brüdern.
Erneute Warnung vor Ehebruch
20Mein Sohn, bewahre das Gebot deines Vaters, und verlaß nicht die Belehrung deiner Mutter;(Sprüche 1.8)21binde sie stets auf dein Herz, knüpfe sie um deinen Hals.(Sprüche 3.3)22Wenn du einhergehst, wird sie dich leiten; wenn du dich niederlegst, wird sie über dich wachen; und erwachst du, so wird sie mit dir reden.(Psalm 119.172)23Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Belehrung ein Licht; und die Zurechtweisung der Zucht sind der Weg des Lebens:24um dich zu bewahren vor dem bösen Weibe, vor der Glätte der Zunge einer Fremden.(Sprüche 2.16)25Begehre nicht in deinem Herzen nach ihrer Schönheit, und sie fange dich nicht mit ihren Wimpern!26Denn um eines hurerischen Weibes willen kommt man bis auf einen Laib Brot, und eines Mannes Weib stellt einer kostbaren Seele nach. -27Sollte jemand Feuer in seinen Busen nehmen, ohne daß seine Kleider verbrennten?28Oder sollte jemand über glühende Kohlen gehen, ohne daß seine Füße versengt würden?29So der, welcher zu dem Weibe seines Nächsten eingeht: keiner, der sie berührt, wird für schuldlos gehalten werden. -(Sprüche 5.10-14)30Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seine Gier zu stillen, weil ihn hungert;31und wenn er gefunden wird, kann er siebenfach erstatten, kann alles Gut seines Hauses hingeben.32Wer mit einem Weibe Ehebruch begeht, ist unsinnig; wer seine Seele verderben will, der tut solches.(1. Korinther 6.18)33Plage und Schande wird er finden, und seine Schmach wird nicht ausgelöscht werden.34Denn Eifersucht ist eines Mannes Grimm, und am Tage der Rache schont er nicht.35Er nimmt keine Rücksicht auf irgendwelche Sühne und willigt nicht ein, magst du auch das Geschenk vergrößern.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.