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Sprüche - Kapitel 31

1 Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies: 2 Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde? 3 Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk? (Sprüche 20.1) 5 damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. - 6 Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind: 7 er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr. 8 Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen. 10 Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen. 12 Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens. 13 Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände. 14 Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei. 15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde. 16 Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus; 19 sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet. 22 Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge. 27 Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie: 29 "Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!" 30 Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden. (Sprüche 11.22) 31 Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)