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Sprüche - Kapitel 31

1 Worte Lemuels, des Königs; Ausspruch, womit seine Mutter ihn unterwies: 2 Was, mein Sohn, und was, Sohn meines Leibes, und was, Sohn meiner Gelübde? 3 Gib nicht den Weibern deine Kraft, noch deine Wege den Verderberinnen der Könige. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Nicht für Könige ziemt es sich, Lemuel, nicht für Könige, Wein zu trinken, noch für Fürsten, zu fragen: Wo ist starkes Getränk? (Sprüche 20.1) 5 damit er nicht trinke und des Vorgeschriebenen vergesse, und verdrehe die Rechtssache aller Kinder des Elends. - 6 Gebet starkes Getränk dem Umkommenden, und Wein denen, die betrübter Seele sind: 7 er trinke, und vergesse seine Armut und gedenke seiner Mühsal nicht mehr. 8 Tue deinen Mund auf für den Stummen, für die Rechtssache aller Unglücklichen. (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Tue deinen Mund auf, richte gerecht, und schaffe Recht dem Elenden und dem Dürftigen. 10 Ein wackeres Weib, wer wird es finden? denn ihr Wert steht weit über Korallen. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Das Herz ihres Mannes vertraut auf sie, und an Ausbeute wird es ihm nicht fehlen. 12 Sie erweist ihm Gutes und nichts Böses alle Tage ihres Lebens. 13 Sie sucht Wolle und Flachs, und arbeitet dann mit Lust ihrer Hände. 14 Sie ist Kaufmannsschiffen gleich, von fernher bringt sie ihr Brot herbei. 15 Und sie steht auf, wenn es noch Nacht ist, und bestimmt die Speise für ihr Haus und das Tagewerk für ihre Mägde. 16 Sie sinnt auf ein Feld und erwirbt es; von der Frucht ihrer Hände pflanzt sie einen Weinberg. 17 Sie gürtet ihre Lenden mit Kraft und stärkt ihre Arme. 18 Sie erfährt, daß ihr Erwerb gut ist: des Nachts geht ihr Licht nicht aus; 19 sie legt ihre Hände an den Spinnrocken, und ihre Finger erfassen die Spindel. 20 Sie breitet ihre Hand aus zu dem Elenden und streckt ihre Hände dem Dürftigen entgegen. 21 Sie fürchtet für ihr Haus den Schnee nicht, denn ihr ganzes Haus ist in Karmesin gekleidet. 22 Sie verfertigt sich Teppiche; Byssus und Purpur sind ihr Gewand. 23 Ihr Mann ist bekannt in den Toren, indem er sitzt bei den Ältesten des Landes. 24 Sie verfertigt Hemden und verkauft sie, und Gürtel liefert sie dem Kaufmann. (Apostelgeschichte 9.39) 25 Macht und Hoheit sind ihr Gewand, und so lacht sie des künftigen Tages. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, und liebreiche Lehre ist auf ihrer Zunge. 27 Sie überwacht die Vorgänge in ihrem Hause und ißt nicht das Brot der Faulheit. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen sie glücklich, ihr Mann steht auf und rühmt sie: 29 "Viele Töchter haben wacker gehandelt, du aber hast sie alle übertroffen!" 30 Die Anmut ist Trug, und die Schönheit Eitelkeit; ein Weib, das Jehova fürchtet, sie wird gepriesen werden. (Sprüche 11.22) 31 Gebet ihr von der Frucht ihrer Hände; und in den Toren mögen ihre Werke sie preisen!

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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.