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Sprüche - Kapitel 30

1 Worte Agurs, des Sohnes Jakes, der Ausspruch. Es spricht der Mann zu Ithiel, zu Ithiel und Ukal: 2 Fürwahr, ich bin unvernünftiger als irgend einer, und Menschenverstand habe ich nicht. 3 Und Weisheit habe ich nicht gelernt, daß ich Erkenntnis des Heiligen besäße. 4 Wer ist hinaufgestiegen gen Himmel und herniedergefahren? wer hat den Wind in seine Fäuste gesammelt? wer die Wasser in ein Tuch gebunden? wer hat aufgerichtet alle Enden der Erde? Was ist sein Name, und was der Name seines Sohnes, wenn du es weißt? (Hiob 38.1) 5 Alle Rede Gottes ist geläutert; ein Schild ist er denen, die auf ihn trauen. (Psalm 12.7) (Psalm 18.31) 6 Tue nichts zu seinen Worten hinzu, damit er dich nicht überführe und du als Lügner erfunden werdest. (5. Mose 4.2) 7 Zweierlei erbitte ich von dir; verweigere es mit nicht, ehe ich sterbe: 8 Eitles und Lügenwort entferne von mir, Armut und Reichtum gib mir nicht, speise mich mit dem mir beschiedenen Brote; (Matthäus 6.11) (1. Timotheus 6.6-8) 9 damit ich nicht satt werde und dich verleugne und spreche: Wer ist Jehova? und damit ich nicht verarme und stehle, und mich vergreife an dem Namen meines Gottes. 10 Verleumde einen Knecht nicht bei seinem Herrn, damit er dir nicht fluche, und du es büßen müssest. 11 Ein Geschlecht, das seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet; 12 ein Geschlecht, das rein ist in seinen Augen und doch nicht gewaschen von seinem Unflat; (Sprüche 20.9) 13 ein Geschlecht - wie stolz sind seine Augen, und seine Wimpern erheben sich! - (Sprüche 21.4) 14 ein Geschlecht, dessen Zähne Schwerter sind, und Messer sein Gebiß, um wegzufressen die Elenden von der Erde und die Dürftigen aus der Menschen Mitte! 15 Der Blutegel hat zwei Töchter: gib her! gib her! Drei sind es, die nicht satt werden, vier, die nicht sagen: Genug! 16 Der Scheol und der verschlossene Mutterleib, die Erde, welche des Wassers nicht satt wird, und das Feuer, das nicht sagt: Genug! 17 Ein Auge, das den Vater verspottet und den Gehorsam gegen die Mutter verachtet, das werden die Raben des Baches aushacken und die Jungen des Adlers fressen. (Sprüche 20.20) 18 Drei sind es, die zu wunderbar für mich sind, und vier, die ich nicht erkenne: (Sprüche 6.16) 19 der Weg des Adlers am Himmel, der Weg einer Schlange auf dem Felsen, der Weg eines Schiffes im Herzen des Meeres, und der Weg eines Mannes mit einer Jungfrau. - 20 Also ist der Weg eines ehebrecherischen Weibes: sie ißt, und wischt ihren Mund und spricht: Ich habe kein Unrecht begangen. 21 Unter dreien erzittert die Erde, und unter vieren kann sie es nicht aushalten: 22 unter einem Knechte, wenn er König wird, und einem gemeinen Menschen, wenn er satt Brot hat; (Prediger 10.6) 23 unter einem unleidlichen Weibe, wenn sie zur Frau genommen wird, und einer Magd, wenn sie ihre Herrin beerbt. 24 Vier sind die Kleinen der Erde, und doch sind sie mit Weisheit wohl versehen: 25 die Ameisen, ein nicht starkes Volk, und doch bereiten sie im Sommer ihre Speise; (Sprüche 6.6-8) (Sprüche 10.5) 26 die Klippendächse, ein nicht kräftiges Volk, und doch setzen sie ihr Haus auf den Felsen; 27 die Heuschrecken haben keinen König, und doch ziehen sie allesamt aus in geordneten Scharen; 28 die Eidechse kannst du mit Händen fangen, und doch ist sie in den Palästen der Könige. 29 Drei haben einen stattlichen Schritt, und vier einen stattlichen Gang: 30 der Löwe, der Held unter den Tieren, und der vor nichts zurückweicht; 31 der Lendenstraffe, oder der Bock; und ein König, bei welchem der Heerbann ist. 32 Wenn du töricht gehandelt hast, indem du dich erhobst, oder wenn du Böses ersonnen: die Hand auf den Mund! 33 Denn das Pressen der Milch ergibt Butter, und das Pressen der Nase ergibt Blut, und das Pressen des Zornes ergibt Hader.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)