1Worte Agurs, des Sohnes Jakes, der Ausspruch. Es spricht der Mann zu Ithiel, zu Ithiel und Ukal:2Fürwahr, ich bin unvernünftiger als irgend einer, und Menschenverstand habe ich nicht.3Und Weisheit habe ich nicht gelernt, daß ich Erkenntnis des Heiligen besäße.4Wer ist hinaufgestiegen gen Himmel und herniedergefahren? wer hat den Wind in seine Fäuste gesammelt? wer die Wasser in ein Tuch gebunden? wer hat aufgerichtet alle Enden der Erde? Was ist sein Name, und was der Name seines Sohnes, wenn du es weißt?(Hiob 38.1)5Alle Rede Gottes ist geläutert; ein Schild ist er denen, die auf ihn trauen.(Psalm 12.7)(Psalm 18.31)6Tue nichts zu seinen Worten hinzu, damit er dich nicht überführe und du als Lügner erfunden werdest.(5. Mose 4.2)7Zweierlei erbitte ich von dir; verweigere es mit nicht, ehe ich sterbe:8Eitles und Lügenwort entferne von mir, Armut und Reichtum gib mir nicht, speise mich mit dem mir beschiedenen Brote;(Matthäus 6.11)(1. Timotheus 6.6-8)9damit ich nicht satt werde und dich verleugne und spreche: Wer ist Jehova? und damit ich nicht verarme und stehle, und mich vergreife an dem Namen meines Gottes.10Verleumde einen Knecht nicht bei seinem Herrn, damit er dir nicht fluche, und du es büßen müssest.11Ein Geschlecht, das seinem Vater flucht und seine Mutter nicht segnet;12ein Geschlecht, das rein ist in seinen Augen und doch nicht gewaschen von seinem Unflat;(Sprüche 20.9)13ein Geschlecht - wie stolz sind seine Augen, und seine Wimpern erheben sich! -(Sprüche 21.4)14ein Geschlecht, dessen Zähne Schwerter sind, und Messer sein Gebiß, um wegzufressen die Elenden von der Erde und die Dürftigen aus der Menschen Mitte!15Der Blutegel hat zwei Töchter: gib her! gib her! Drei sind es, die nicht satt werden, vier, die nicht sagen: Genug!16Der Scheol und der verschlossene Mutterleib, die Erde, welche des Wassers nicht satt wird, und das Feuer, das nicht sagt: Genug!17Ein Auge, das den Vater verspottet und den Gehorsam gegen die Mutter verachtet, das werden die Raben des Baches aushacken und die Jungen des Adlers fressen.(Sprüche 20.20)18Drei sind es, die zu wunderbar für mich sind, und vier, die ich nicht erkenne:(Sprüche 6.16)19der Weg des Adlers am Himmel, der Weg einer Schlange auf dem Felsen, der Weg eines Schiffes im Herzen des Meeres, und der Weg eines Mannes mit einer Jungfrau. -20Also ist der Weg eines ehebrecherischen Weibes: sie ißt, und wischt ihren Mund und spricht: Ich habe kein Unrecht begangen.21Unter dreien erzittert die Erde, und unter vieren kann sie es nicht aushalten:22unter einem Knechte, wenn er König wird, und einem gemeinen Menschen, wenn er satt Brot hat;(Prediger 10.6)23unter einem unleidlichen Weibe, wenn sie zur Frau genommen wird, und einer Magd, wenn sie ihre Herrin beerbt.24Vier sind die Kleinen der Erde, und doch sind sie mit Weisheit wohl versehen:25die Ameisen, ein nicht starkes Volk, und doch bereiten sie im Sommer ihre Speise;(Sprüche 6.6-8)(Sprüche 10.5)26die Klippendächse, ein nicht kräftiges Volk, und doch setzen sie ihr Haus auf den Felsen;27die Heuschrecken haben keinen König, und doch ziehen sie allesamt aus in geordneten Scharen;28die Eidechse kannst du mit Händen fangen, und doch ist sie in den Palästen der Könige.29Drei haben einen stattlichen Schritt, und vier einen stattlichen Gang:30der Löwe, der Held unter den Tieren, und der vor nichts zurückweicht;31der Lendenstraffe, oder der Bock; und ein König, bei welchem der Heerbann ist.32Wenn du töricht gehandelt hast, indem du dich erhobst, oder wenn du Böses ersonnen: die Hand auf den Mund!33Denn das Pressen der Milch ergibt Butter, und das Pressen der Nase ergibt Blut, und das Pressen des Zornes ergibt Hader.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.