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Sprüche - Kapitel 3

Ermahnung zur Gottesfurcht

1 Mein Sohn, vergiß nicht meine Belehrung, und dein Herz bewahre meine Gebote. 2 Denn Länge der Tage und Jahre des Lebens und Frieden werden sie dir mehren. - (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Güte und Wahrheit mögen dich nicht verlassen; binde sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens; (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst finden und gute Einsicht in den Augen Gottes und der Menschen. - (Lukas 2.52) 5 Vertraue auf Jehova mit deinem ganzen Herzen, und stütze dich nicht auf deinen Verstand. 6 Erkenne ihn auf allen deinen Wegen, und er wird gerade machen deine Pfade. - 7 Sei nicht weise in deinen Augen, fürchte Jehova und weiche vom Bösen: (Jesaja 5.21) 8 es wird Heilung sein für deinen Nabel und Saft für deine Gebeine. - (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jehova von deinem Vermögen und von den Erstlingen all deines Ertrages; (2. Mose 23.19) 10 so werden deine Speicher sich füllen mit Überfluß, und deine Kufen von Most überfließen. 11 Mein Sohn, verwirf nicht die Unterweisung Jehovas, und laß dich seine Zucht nicht verdrießen. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jehova liebt, den züchtigt er, und zwar wie ein Vater den Sohn, an dem er Wohlgefallen hat. - (Offenbarung 3.19)

Wert und Nutzen der Weisheit

13 Glückselig der Mensch, der Weisheit gefunden hat, und der Mensch, der Verständnis erlangt! (Matthäus 13.44) 14 Denn ihr Erwerb ist besser als der Erwerb von Silber, und ihr Gewinn besser als feines Gold; (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 kostbarer ist sie als Korallen, und alles, was du begehren magst, kommt ihr an Wert nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 Länge des Lebens ist in ihrer Rechten, in ihrer Linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege, und alle ihre Pfade sind Frieden. 18 Ein Baum des Lebens ist sie denen, die sie ergreifen, und wer sie festhält, ist glückselig. 19 Jehova hat durch Weisheit die Erde gegründet, und durch Einsicht die Himmel festgestellt. (Sprüche 8.24) 20 Durch seine Erkenntnis sind hervorgebrochen die Tiefen, und die Wolken träufelten Tau herab. - 21 Mein Sohn, laß sie nicht von deinen Augen weichen, bewahre klugen Rat und Besonnenheit; 22 so werden sie Leben sein für deine Seele und Anmut deinem Halse. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du in Sicherheit deinen Weg gehen, und dein Fuß wird nicht anstoßen. 24 Wenn du dich niederlegst, wirst du nicht erschrecken; und liegst du, so wird dein Schlaf süß sein. (Psalm 3.6) 25 Fürchte dich nicht vor plötzlichem Schrecken, noch vor der Verwüstung der Gesetzlosen, wenn sie kommt; 26 denn Jehova wird deine Zuversicht sein, und wird deinen Fuß vor dem Fange bewahren. (Sprüche 10.29)

Ermahnung zur Nächstenliebe

27 Enthalte kein Gutes dem vor, welchem es zukommt, wenn es in der Macht deiner Hand steht, es zu tun. - 28 Sage nicht zu deinem Nächsten: "Geh hin und komm wieder, und morgen will ich geben," da es doch bei dir ist. - 29 Schmiede nichts Böses wider deinen Nächsten, während er vertrauensvoll bei dir wohnt. - 30 Hadere nicht mit einem Menschen ohne Ursache, wenn er dir nichts Böses angetan hat. - 31 Beneide nicht den Mann der Gewalttat, und erwähle keinen von seinen Wegen. - 32 Denn der Verkehrte ist Jehova ein Greuel, aber sein Geheimnis ist bei den Aufrichtigen. (Psalm 25.14) 33 Der Fluch Jehovas ist im Hause des Gesetzlosen, aber er segnet die Wohnung der Gerechten. 34 Fürwahr, der Spötter spottet er, den Demütigen aber gibt er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen erben Ehre, aber die Toren erhöht die Schande.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)