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Sprüche - Kapitel 29

1 Ein Mann, der, oft zurechtgewiesen, den Nacken verhärtet, wird plötzlich zerschmettert werden ohne Heilung. (Sprüche 15.10) 2 Wenn die Gerechten sich mehren, freut sich das Volk; wenn aber ein Gesetzloser herrscht, seufzt ein Volk. (Sprüche 11.10) 3 Ein Mann, der Weisheit liebt, erfreut seinen Vater; wer sich aber zu Huren gesellt, richtet das Vermögen zu Grunde. (Lukas 15.13) 4 Ein König gibt durch Recht dem Lande Bestand; aber ein Mann, der Geschenke liebt, bringt es herunter. (Jesaja 32.7) 5 Ein Mann, der seinem Nächsten schmeichelt, breitet ein Netz aus vor seine Tritte. 6 In der Übertretung des bösen Mannes ist ein Fallstrick; aber der Gerechte jubelt und ist fröhlich. 7 Der Gerechte erkennt das Recht der Armen; der Gesetzlose versteht keine Erkenntnis. 8 Spötter versetzen eine Stadt in Aufruhr, Weise aber wenden den Zorn ab. 9 Wenn ein weiser Mann mit einem närrischen Manne rechtet, - mag er sich erzürnen oder lachen, er hat keine Ruhe. (Matthäus 11.17) 10 Blutmenschen hassen den Unsträflichen, aber die Aufrichtigen bekümmern sich um seine Seele. 11 Der Tor läßt seinen ganzen Unmut herausfahren, aber der Weise hält ihn beschwichtigend zurück. (Sprüche 12.23) (Sprüche 25.28) 12 Ein Herrscher, der auf Lügenrede horcht, dessen Diener sind alle gesetzlos. 13 Der Arme und der Bedrücker begegnen sich: Jehova erleuchtet ihrer beider Augen. 14 Ein König, der die Geringen in Wahrheit richtet, dessen Thron wird feststehen immerdar. (Sprüche 16.12) 15 Rute und Zucht geben Weisheit; aber ein sich selbst überlassener Knabe macht seiner Mutter Schande. (Sprüche 22.15) (Sprüche 29.17) 16 Wenn die Gesetzlosen sich mehren, mehrt sich die Übertretung; aber die Gerechten werden ihrem Falle zusehen. (Psalm 37.36) 17 Züchtige deinen Sohn, so wird er dir Ruhe verschaffen und Wonne gewähren deiner Seele. (Sprüche 23.13) 18 Wenn kein Gesicht da ist, wird ein Volk zügellos; aber glückselig ist es, wenn es das Gesetz beobachtet. 19 Durch Worte wird ein Knecht nicht zurechtgewiesen; denn er versteht, aber er folgt nicht. 20 Siehst du einen Mann, der hastig ist in seinen Worten - für einen Toren ist mehr Hoffnung als für ihn. (Prediger 5.1-2) (Jakobus 1.19) 21 Wenn einer seinen Knecht von Jugend auf verhätschelt, so wird dieser am Ende zum Sohne werden. 22 Ein zorniger Mann erregt Zank, und ein Hitziger ist reich an Übertretung. (Sprüche 15.18) (Sprüche 26.21) 23 Des Menschen Hoffart wird ihn erniedrigen; wer aber niedrigen Geistes ist, wird Ehre erlangen. (Matthäus 23.12) (1. Petrus 5.5) 24 Wer mit einem Diebe teilt, haßt seine eigene Seele: er hört den Fluch und zeigt es nicht an. (3. Mose 5.1) 25 Menschenfurcht legt einen Fallstrick; wer aber auf Jehova vertraut, wird in Sicherheit gesetzt. 26 Viele suchen das Angesicht eines Herrschers, doch von Jehova kommt das Recht des Mannes. 27 Der ungerechte Mann ist ein Greuel für die Gerechten, und wer geraden Weges wandelt, ein Greuel für den Gottlosen.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.