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Sprüche - Kapitel 28

1 Die Gesetzlosen fliehen, obgleich kein Verfolger da ist; die Gerechten aber sind getrost gleich einem jungen Löwen. 2 Durch die Frevelhaftigkeit eines Landes werden seiner Fürsten viele; aber durch einen verständigen, einsichtigen Mann wird sein Bestand verlängert. 3 Ein armer Mann, der Geringe bedrückt, ist ein Regen, der hinwegschwemmt und kein Brot bringt. 4 Die das Gesetz verlassen, rühmen die Gesetzlosen; die aber das Gesetz beobachten, entrüsten sich über sie. (Psalm 49.14) 5 Böse Menschen verstehen das Recht nicht; die aber Jehova suchen, verstehen alles. 6 Besser ein Armer, der in seiner Vollkommenheit wandelt, als ein Verkehrter, der auf zwei Wegen geht und dabei reich ist. (Sprüche 19.1) 7 Ein verständiger Sohn bewahrt das Gesetz; wer sich aber zu Schlemmern gesellt, macht seinem Vater Schande. 8 Wer sein Vermögen durch Zins und durch Wucher mehrt, sammelt es für den, der sich der Armen erbarmt. (Sprüche 13.22) 9 Wer sein Ohr abwendet vom Hören des Gesetzes: selbst sein Gebet ist ein Greuel. (Sprüche 21.27) 10 Wer Aufrichtige irreführt auf bösen Weg, wird selbst in seine Grube fallen; aber die Vollkommenen werden Gutes erben. 11 Ein reicher Mann ist weise in seinen Augen, aber ein verständiger Armer durchschaut ihn. 12 Wenn die Gerechten frohlocken, ist die Pracht groß; wenn aber die Gesetzlosen emporkommen, verstecken sich die Menschen. (Sprüche 11.10-11) 13 Wer seine Übertretungen verbirgt, wird kein Gelingen haben; wer sie aber bekennt und läßt, wird Barmherzigkeit erlangen. (Psalm 32.3-5) (1. Johannes 1.1) (1. Johannes 1.8) 14 Glückselig der Mensch, der sich beständig fürchtet; wer aber sein Herz verhärtet, wird ins Unglück fallen. 15 Ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär: so ist ein gesetzloser Herrscher über ein armes Volk. 16 Du Fürst, ohne Verstand und reich an Erpressungen! Wer unrechtmäßigen Gewinn haßt, wird seine Tage verlängern. 17 Ein Mensch, belastet mit dem Blute einer Seele, flieht bis zur Grube: man unterstütze ihn nicht! (1. Mose 4.14) 18 Wer vollkommen wandelt, wird gerettet werden; wer aber verkehrt auf zwei Wegen geht, wird auf einmal fallen. 19 Wer sein Land bebaut, wird mit Brot gesättigt werden; wer aber nichtigen Dingen nachjagt, wird mit Armut gesättigt werden. (Sprüche 6.6) (Sprüche 10.4) (Sprüche 12.11) 20 Ein treuer Mann hat viel Segen; wer aber hastig ist, reich zu werden, wird nicht schuldlos sein. (Sprüche 20.21) (Sprüche 28.22) 21 Die Person ansehen ist nicht gut, und um einen Bissen Brot kann ein Mann übertreten. 22 Ein scheelsehender Mann hascht nach Reichtum, und er erkennt nicht, daß Mangel über ihn kommen wird. (Sprüche 23.4) (Sprüche 28.20) (1. Timotheus 6.9) 23 Wer einen Menschen straft, wird hernach mehr Gunst finden, als wer mit der Zunge schmeichelt. 24 Wer seinen Vater und seine Mutter beraubt und spricht: Kein Frevel ist es! der ist ein Genosse des Verderbers. (Matthäus 15.5) 25 Der Habgierige erregt Zank; wer aber auf Jehova vertraut, wird reichlich gesättigt. 26 Wer auf sein Herz vertraut, der ist ein Tor; wer aber in Weisheit wandelt, der wird entrinnen. (Sprüche 3.5) 27 Wer dem Armen gibt, wird keinen Mangel haben; wer aber seine Augen verhüllt, wird mit Flüchen überhäuft werden. (2. Korinther 9.6) (2. Korinther 9.9) 28 Wenn die Gesetzlosen emporkommen, verbergen sich die Menschen; und wenn sie umkommen, mehren sich die Gerechten. (Sprüche 29.2)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)