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Sprüche - Kapitel 27

1 Rühme dich nicht des morgenden Tages, denn du weißt nicht, was ein Tag gebiert. (Jakobus 1.4) (Jakobus 4.13) 2 Es rühme dich ein anderer und nicht dein Mund, ein Fremder und nicht deine Lippen. (2. Korinther 10.12) 3 Schwer ist der Stein, und der Sand eine Last; aber der Unmut des Narren ist schwerer als beide. 4 Grimm ist grausam, und Zorn eine überströmende Flut; wer aber kann bestehen vor der Eifersucht! 5 Besser offener Tadel als verhehlte Liebe. 6 Treugemeint sind die Wunden dessen, der liebt, und überreichlich des Hassers Küsse. (Psalm 141.5) 7 Eine satte Seele zertritt Honigseim; aber einer hungrigen Seele ist alles Bittere süß. 8 Wie ein Vogel, der fern von seinem Neste schweift: so ein Mann, der fern von seinem Wohnorte schweift. 9 Öl und Räucherwerk erfreuen das Herz, und die Süßigkeit eines Freundes kommt aus dem Rate der Seele. 10 Verlaß nicht deinen Freund und deines Vaters Freund, und geh nicht am Tage deiner Not in deines Bruders Haus: besser ein naher Nachbar als ein ferner Bruder. (Sprüche 14.20) 11 Sei weise, mein Sohn, und erfreue mein Herz, damit ich Antwort geben könne meinem Schmäher. 12 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen gehen weiter und leiden Strafe. (Sprüche 21.29) (Sprüche 22.3) 13 Nimm ihm das Kleid, denn er ist für einen anderen Bürge geworden; und der Fremden halber pfände ihn. (Sprüche 20.16) 14 Wer frühmorgens aufsteht und seinem Nächsten mit lauter Stimme Glück wünscht, als Verwünschung wird es ihm angerechnet. 15 Eine beständige Traufe am Tage des strömenden Regens und ein zänkisches Weib gleichen sich. (Sprüche 19.13) (Sprüche 25.24) 16 Wer dieses zurückhält, hält den Wind zurück und seine Rechte greift in Öl. 17 Eisen wird scharf durch Eisen, und ein Mann schärft das Angesicht des anderen. 18 Wer des Feigenbaumes wartet, wird seine Frucht essen; und wer über seinen Herrn wacht, wird geehrt werden. 19 Wie im Wasser das Angesicht dem Angesicht entspricht, so das Herz des Menschen dem Menschen. 20 Scheol und Abgrund sind unersättlich: so sind unersättlich die Augen des Menschen. (Prediger 1.8) (Sprüche 30.15-16) 21 Der Schmelztiegel für das Silber, und der Ofen für das Gold; und ein Mann nach Maßgabe seines Lobes. 22 Wenn du den Narren mit der Keule im Mörser zerstießest, mitten unter der Grütze, so würde seine Narrheit doch nicht von ihm weichen. 23 Bekümmere dich wohl um das Aussehen deines Kleinviehes, richte deine Aufmerksamkeit auf die Herden. 24 Denn Wohlstand ist nicht ewig; und währt eine Krone von Geschlecht zu Geschlecht? (1. Timotheus 6.7) 25 Ist geschwunden das Heu, und erscheint das junge Gras, und sind eingesammelt die Kräuter der Berge, 26 so dienen Schafe zu deiner Kleidung, und der Kaufpreis für ein Feld sind Böcke; 27 und genug Ziegenmilch ist da zu deiner Nahrung, zur Nahrung deines Hauses, und Lebensunterhalt für deine Mägde.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.