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Sprüche - Kapitel 26

1 Wie Schnee im Sommer und wie Regen in der Ernte, so ist Ehre dem Toren nicht geziemend. (Sprüche 26.8) 2 Wie der Sperling hin und her flattert, wie die Schwalbe wegfliegt, so ein unverdienter Fluch: er trifft nicht ein. 3 Die Peitsche dem Pferde, der Zaum dem Esel, und der Stock dem Rücken der Toren. (Psalm 32.9) (Sprüche 10.13) 4 Antworte dem Toren nicht nach seiner Narrheit, damit nicht auch du ihm gleich werdest. 5 Antworte dem Toren nach seiner Narrheit, damit er nicht weise sei in seinen Augen. 6 Die Füße haut sich ab, Unbill trinkt, wer Bestellungen ausrichten läßt durch einen Toren. 7 Schlaff hängen die Beine des Lahmen herab: so ein Spruch im Munde der Toren. 8 Wie das Binden eines Steines in eine Schleuder: so, wer einem Toren Ehre erweist. (Sprüche 26.1) 9 Ein Dorn, der in die Hand eines Trunkenen gerät: so ein Spruch im Munde der Toren. 10 Ein Schütze, der alles verwundet: so, wer den Toren dingt und die Vorübergehenden dingt. 11 Wie ein Hund, der zurückkehrt zu seinem Gespei: so ist ein Tor, der seine Narrheit wiederholt. (2. Petrus 2.22) 12 Siehst du einen Mann, der in seinen Augen weise ist, - für einen Toren ist mehr Hoffnung als für ihn. (Sprüche 3.7) 13 Der Faule spricht: Der Brüller ist auf dem Wege, ein Löwe inmitten der Straßen. (Sprüche 22.13) 14 Die Tür dreht sich in ihrer Angel: so der Faule auf seinem Bette. (Sprüche 6.9-11) 15 Hat der Faule seine Hand in die Schüssel gesteckt, beschwerlich wird es ihm, sie zu seinem Munde zurückzubringen. (Sprüche 19.24) 16 Der Faule ist weiser in seinen Augen als sieben, die verständig antworten. 17 Der ergreift einen Hund bei den Ohren, wer vorbeigehend sich über einen Streit ereifert, der ihn nichts angeht. 18 Wie ein Wahnsinniger, der Brandgeschosse, Pfeile und Tod schleudert: 19 so ein Mann, der seinen Nächsten betrügt und spricht: Habe ich nicht Scherz getrieben? 20 Wo es an Holz fehlt, erlischt das Feuer; und wo kein Ohrenbläser ist, hört der Zank auf. (Sprüche 22.10) 21 Kohle zur Glut und Holz zum Feuer, und ein zänkischer Mann zum Schüren des Streites. (Sprüche 15.18) 22 Die Worte des Ohrenbläsers sind wie Leckerbissen, und sie dringen hinab in das Innerste des Leibes. (Sprüche 18.8) 23 Ein irdenes Geschirr, mit Schlackensilber überzogen: so sind feurige Lippen und ein böses Herz. 24 Der Hasser verstellt sich mit seinen Lippen, aber in seinem Innern hegt er Trug. 25 Wenn er seine Stimme holdselig macht, traue ihm nicht; denn sieben Greuel sind in seinem Herzen. 26 Versteckt sich der Haß in Trug, seine Bosheit wird sich in der Versammlung enthüllen. 27 Wer eine Grube gräbt, fällt hinein; und wer einen Stein wälzt, auf den kehrt er zurück. (Psalm 7.16) (Prediger 10.8) 28 Eine Lügenzunge haßt diejenigen, welche sie zermalmt; und ein glatter Mund bereitet Sturz.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)