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Sprüche - Kapitel 25

1 Auch diese sind Sprüche Salomos, welche die Männer Hiskias, des Königs von Juda, zusammengetragen haben: 2 Gottes Ehre ist es, eine Sache zu verbergen, aber der Könige Ehre, eine Sache zu erforschen. 3 Der Himmel an Höhe, und die Erde an Tiefe, und das Herz der Könige sind unerforschlich. 4 Man entferne die Schlacken von dem Silber, so geht für den Goldschmied ein Gerät hervor. 5 Man entferne den Gesetzlosen vor dem König, so wird sein Thron feststehen durch Gerechtigkeit. (Sprüche 16.12) 6 Brüste dich nicht vor dem König, und stelle dich nicht an den Platz der Großen. 7 Denn besser ist es, daß man dir sage: Komm hier herauf, als daß man dich erniedrige vor dem Edlen, den deine Augen doch gesehen haben. (Lukas 14.7-11) 8 Geh nicht eilig aus zu einem Streithandel, damit am Ende davon nicht fraglich werde, was du zu tun hast, wenn dein Nächster dich beschämt. - 9 Führe deinen Streithandel mit deinem Nächsten, aber enthülle nicht das Geheimnis eines anderen; (Sprüche 20.19) 10 damit dich nicht schmähe, wer es hört, und dein übler Ruf nicht mehr weiche. 11 Goldene Äpfel in silbernen Prunkgeräten: so ist ein Wort, geredet zu seiner Zeit. (Sprüche 15.23) 12 Ein goldener Ohrring und ein Halsgeschmeide von feinem Golde: so ist ein weiser Tadler für ein hörendes Ohr. 13 Wie Kühlung des Schnees an einem Erntetage ist ein treuer Bote denen, die ihn senden: er erquickt die Seele seines Herrn. 14 Wolken und Wind, und kein Regen: so ist ein Mann, welcher mit trügerischem Geschenke prahlt. (2. Petrus 2.17) 15 Ein Richter wird überredet durch Langmut, und eine gelinde Zunge zerbricht Knochen. (Sprüche 15.1) 16 Hast du Honig gefunden, so iß dein Genüge, damit du seiner nicht satt werdest und ihn ausspeiest. 17 Mache deinen Fuß selten im Hause deines Nächsten, damit er deiner nicht satt werde und dich hasse. 18 Hammer und Schwert und geschärfter Pfeil: so ist ein Mann, der wider seinen Nächsten falsches Zeugnis ablegt. (Sprüche 19.5) 19 Ein zerbrochener Zahn und ein wankender Fuß: so ist das Vertrauen auf einen Treulosen am Tage der Drangsal. 20 Einer, der das Oberkleid ablegt am Tage der Kälte, Essig auf Natron: so, wer einem traurigen Herzen Lieder singt. 21 Wenn deinen Hasser hungert, speise ihn mit Brot, und wenn ihn dürstet, tränke ihn mit Wasser; (Matthäus 5.44) (Römer 12.20) 22 denn glühende Kohlen wirst du auf sein Haupt häufen, und Jehova wird dir vergelten. 23 Nordwind gebiert Regen, und eine heimliche Zunge verdrießliche Gesichter. 24 Besser auf einer Dachecke wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19) 25 Frisches Wasser auf eine lechzende Seele: so eine gute Nachricht aus fernem Lande. 26 Getrübter Quell und verderbter Brunnen: so ist der Gerechte, der vor dem Gesetzlosen wankt. 27 Viel Honig essen ist nicht gut, aber schwere Dinge erforschen ist Ehre. 28 Eine erbrochene Stadt ohne Mauer: so ist ein Mann, dessen Geist Beherrschung mangelt. (Sprüche 29.11)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)