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Sprüche - Kapitel 25

1 Auch diese sind Sprüche Salomos, welche die Männer Hiskias, des Königs von Juda, zusammengetragen haben: 2 Gottes Ehre ist es, eine Sache zu verbergen, aber der Könige Ehre, eine Sache zu erforschen. 3 Der Himmel an Höhe, und die Erde an Tiefe, und das Herz der Könige sind unerforschlich. 4 Man entferne die Schlacken von dem Silber, so geht für den Goldschmied ein Gerät hervor. 5 Man entferne den Gesetzlosen vor dem König, so wird sein Thron feststehen durch Gerechtigkeit. (Sprüche 16.12) 6 Brüste dich nicht vor dem König, und stelle dich nicht an den Platz der Großen. 7 Denn besser ist es, daß man dir sage: Komm hier herauf, als daß man dich erniedrige vor dem Edlen, den deine Augen doch gesehen haben. (Lukas 14.7-11) 8 Geh nicht eilig aus zu einem Streithandel, damit am Ende davon nicht fraglich werde, was du zu tun hast, wenn dein Nächster dich beschämt. - 9 Führe deinen Streithandel mit deinem Nächsten, aber enthülle nicht das Geheimnis eines anderen; (Sprüche 20.19) 10 damit dich nicht schmähe, wer es hört, und dein übler Ruf nicht mehr weiche. 11 Goldene Äpfel in silbernen Prunkgeräten: so ist ein Wort, geredet zu seiner Zeit. (Sprüche 15.23) 12 Ein goldener Ohrring und ein Halsgeschmeide von feinem Golde: so ist ein weiser Tadler für ein hörendes Ohr. 13 Wie Kühlung des Schnees an einem Erntetage ist ein treuer Bote denen, die ihn senden: er erquickt die Seele seines Herrn. 14 Wolken und Wind, und kein Regen: so ist ein Mann, welcher mit trügerischem Geschenke prahlt. (2. Petrus 2.17) 15 Ein Richter wird überredet durch Langmut, und eine gelinde Zunge zerbricht Knochen. (Sprüche 15.1) 16 Hast du Honig gefunden, so iß dein Genüge, damit du seiner nicht satt werdest und ihn ausspeiest. 17 Mache deinen Fuß selten im Hause deines Nächsten, damit er deiner nicht satt werde und dich hasse. 18 Hammer und Schwert und geschärfter Pfeil: so ist ein Mann, der wider seinen Nächsten falsches Zeugnis ablegt. (Sprüche 19.5) 19 Ein zerbrochener Zahn und ein wankender Fuß: so ist das Vertrauen auf einen Treulosen am Tage der Drangsal. 20 Einer, der das Oberkleid ablegt am Tage der Kälte, Essig auf Natron: so, wer einem traurigen Herzen Lieder singt. 21 Wenn deinen Hasser hungert, speise ihn mit Brot, und wenn ihn dürstet, tränke ihn mit Wasser; (Matthäus 5.44) (Römer 12.20) 22 denn glühende Kohlen wirst du auf sein Haupt häufen, und Jehova wird dir vergelten. 23 Nordwind gebiert Regen, und eine heimliche Zunge verdrießliche Gesichter. 24 Besser auf einer Dachecke wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19) 25 Frisches Wasser auf eine lechzende Seele: so eine gute Nachricht aus fernem Lande. 26 Getrübter Quell und verderbter Brunnen: so ist der Gerechte, der vor dem Gesetzlosen wankt. 27 Viel Honig essen ist nicht gut, aber schwere Dinge erforschen ist Ehre. 28 Eine erbrochene Stadt ohne Mauer: so ist ein Mann, dessen Geist Beherrschung mangelt. (Sprüche 29.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.