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Sprüche - Kapitel 24

1 Beneide nicht böse Menschen, und laß dich nicht gelüsten, mit ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz sinnt auf Gewalttat, und ihre Lippen reden Mühsal. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut, und durch Verstand wird es befestigt; 4 und durch Erkenntnis füllen sich die Kammern mit allerlei kostbarem und lieblichem Gut. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein Mann von Erkenntnis befestigt seine Kraft. 6 Denn mit weiser Überlegung wirst du glücklich Krieg führen, und bei der Ratgeber Menge ist Heil. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch, im Tore tut er seinen Mund nicht auf. 8 Wer darauf sinnt, Böses zu tun, den nennt man einen Ränkeschmied. 9 Das Vorhaben der Narrheit ist die Sünde, und der Spötter ist den Menschen ein Greuel. 10 Zeigst du dich schlaff am Tage der Drangsal, so ist deine Kraft gering. 11 Errette, die zum Tode geschleppt werden, und die zur Würgung hinwanken, o halte sie zurück! (Hiob 29.12) (Psalm 82.4) 12 Wenn du sprichst: Siehe, wir wußten nichts davon - wird nicht er, der die Herzen wägt, es merken? Und er, der auf deine Seele achthat, es wissen? und er wird dem Menschen vergelten nach seinem Tun. (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß Honig, mein Sohn, denn er ist gut, und Honigseim ist deinem Gaumen süß. 14 Ebenso betrachte die Weisheit für deine Seele: wenn du sie gefunden hast, so gibt es eine Zukunft, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht, Gesetzloser, auf die Wohnung des Gerechten, zerstöre nicht seine Lagerstätte. 16 Denn der Gerechte fällt siebenmal und steht wieder auf, aber die Gesetzlosen stürzen nieder im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich nicht über den Fall deines Feindes, und dein Herz frohlocke nicht über seinen Sturz: (Hiob 31.29) 18 damit Jehova es nicht sehe, und es böse sei in seinen Augen, und er seinen Zorn von ihm abwende. 19 Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die Gesetzlosen; (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31) 20 denn für den Bösen wird keine Zukunft sein, die Leuchte der Gesetzlosen wird erlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Sohn, fürchte Jehova und den König; mit Aufrührern laß dich nicht ein. (1. Petrus 2.17) 22 Denn plötzlich erhebt sich ihr Verderben; und ihrer beider Untergang, wer weiß ihn? (Römer 13.2) 23 Auch diese sind von den Weisen: Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15) 24 Wer zu dem Gesetzlosen spricht: Du bist gerecht, den verfluchen die Völker, den verwünschen die Völkerschaften; 25 denen aber, welche gerecht entscheiden, geht es wohl, und über sie kommt Segnung des Guten. 26 Die Lippen küßt, wer richtige Antwort gibt. (Sprüche 15.23) 27 Besorge draußen deine Arbeit und bestelle sie dir auf dem Felde; hernach magst du dann dein Haus bauen. 28 Werde nicht ohne Ursache Zeuge wider deinen Nächsten; wolltest du denn täuschen mit deinen Lippen? (Sprüche 19.5) 29 Sprich nicht: Wie er mir getan hat, so will ich ihm tun, will dem Manne vergelten nach seinem Werke. (Sprüche 20.22) 30 An dem Acker eines faulen Mannes kam ich vorüber, und an dem Weinberge eines unverständigen Menschen. 31 Und siehe, er war ganz mit Disteln überwachsen, seine Fläche war mit Brennesseln bedeckt, und seine steinerne Mauer eingerissen. 32 Und ich schaute es, ich richtete mein Herz darauf; ich sah es, empfing Unterweisung: 33 Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen - (Sprüche 6.9-11) 34 und deine Armut kommt herangeschritten, und deine Not wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)