zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 24

1 Beneide nicht böse Menschen, und laß dich nicht gelüsten, mit ihnen zu sein; 2 denn ihr Herz sinnt auf Gewalttat, und ihre Lippen reden Mühsal. 3 Durch Weisheit wird ein Haus gebaut, und durch Verstand wird es befestigt; 4 und durch Erkenntnis füllen sich die Kammern mit allerlei kostbarem und lieblichem Gut. (Sprüche 31.10) 5 Ein weiser Mann ist stark, und ein Mann von Erkenntnis befestigt seine Kraft. 6 Denn mit weiser Überlegung wirst du glücklich Krieg führen, und bei der Ratgeber Menge ist Heil. (Sprüche 11.14) (Sprüche 20.18) 7 Weisheit ist dem Narren zu hoch, im Tore tut er seinen Mund nicht auf. 8 Wer darauf sinnt, Böses zu tun, den nennt man einen Ränkeschmied. 9 Das Vorhaben der Narrheit ist die Sünde, und der Spötter ist den Menschen ein Greuel. 10 Zeigst du dich schlaff am Tage der Drangsal, so ist deine Kraft gering. 11 Errette, die zum Tode geschleppt werden, und die zur Würgung hinwanken, o halte sie zurück! (Hiob 29.12) (Psalm 82.4) 12 Wenn du sprichst: Siehe, wir wußten nichts davon - wird nicht er, der die Herzen wägt, es merken? Und er, der auf deine Seele achthat, es wissen? und er wird dem Menschen vergelten nach seinem Tun. (1. Samuel 16.7) (Sprüche 16.2) (Römer 2.6) 13 Iß Honig, mein Sohn, denn er ist gut, und Honigseim ist deinem Gaumen süß. 14 Ebenso betrachte die Weisheit für deine Seele: wenn du sie gefunden hast, so gibt es eine Zukunft, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden. (Sprüche 23.18) 15 Laure nicht, Gesetzloser, auf die Wohnung des Gerechten, zerstöre nicht seine Lagerstätte. 16 Denn der Gerechte fällt siebenmal und steht wieder auf, aber die Gesetzlosen stürzen nieder im Unglück. (Hiob 5.19) (Psalm 37.24) 17 Freue dich nicht über den Fall deines Feindes, und dein Herz frohlocke nicht über seinen Sturz: (Hiob 31.29) 18 damit Jehova es nicht sehe, und es böse sei in seinen Augen, und er seinen Zorn von ihm abwende. 19 Erzürne dich nicht über die Übeltäter, beneide nicht die Gesetzlosen; (Psalm 37.1) (Psalm 73.3) (Sprüche 3.31) 20 denn für den Bösen wird keine Zukunft sein, die Leuchte der Gesetzlosen wird erlöschen. (Sprüche 13.9) 21 Mein Sohn, fürchte Jehova und den König; mit Aufrührern laß dich nicht ein. (1. Petrus 2.17) 22 Denn plötzlich erhebt sich ihr Verderben; und ihrer beider Untergang, wer weiß ihn? (Römer 13.2) 23 Auch diese sind von den Weisen: Die Person ansehen im Gericht ist nicht gut. (3. Mose 19.15) 24 Wer zu dem Gesetzlosen spricht: Du bist gerecht, den verfluchen die Völker, den verwünschen die Völkerschaften; 25 denen aber, welche gerecht entscheiden, geht es wohl, und über sie kommt Segnung des Guten. 26 Die Lippen küßt, wer richtige Antwort gibt. (Sprüche 15.23) 27 Besorge draußen deine Arbeit und bestelle sie dir auf dem Felde; hernach magst du dann dein Haus bauen. 28 Werde nicht ohne Ursache Zeuge wider deinen Nächsten; wolltest du denn täuschen mit deinen Lippen? (Sprüche 19.5) 29 Sprich nicht: Wie er mir getan hat, so will ich ihm tun, will dem Manne vergelten nach seinem Werke. (Sprüche 20.22) 30 An dem Acker eines faulen Mannes kam ich vorüber, und an dem Weinberge eines unverständigen Menschen. 31 Und siehe, er war ganz mit Disteln überwachsen, seine Fläche war mit Brennesseln bedeckt, und seine steinerne Mauer eingerissen. 32 Und ich schaute es, ich richtete mein Herz darauf; ich sah es, empfing Unterweisung: 33 Ein wenig Schlaf, ein wenig Schlummer, ein wenig Händefalten, um auszuruhen - (Sprüche 6.9-11) 34 und deine Armut kommt herangeschritten, und deine Not wie ein gewappneter Mann. (Sprüche 10.4)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.