zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du dich hinsetzest, um mit einem Herrscher zu speisen, so beachte wohl, wen du vor dir hast; 2 und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig bist. 3 Laß dich nicht gelüsten nach seinen Leckerbissen, denn sie sind eine trügliche Speise. 4 Bemühe dich nicht, reich zu werden, laß ab von deiner Klugheit. (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22) 5 Willst du deine Augen darauf hinfliegen lassen, und siehe, fort ist es? Denn sicherlich schafft es sich Flügel gleich dem Adler, der gen Himmel fliegt. 6 Iß nicht das Brot des Scheelsehenden, und laß dich nicht gelüsten nach seinen Leckerbissen. 7 Denn wie er es abmißt in seiner Seele, so ist er. "Iß und trink!", spricht er zu dir, aber sein Herz ist nicht mit dir. 8 Deinen Bissen, den du gegessen hast, mußt du ausspeien, und deine freundlichen Worte wirst du verlieren. 9 Rede nicht zu den Ohren eines Toren, denn er wird die Einsicht deiner Worte verachten. (Sprüche 9.8) 10 Verrücke nicht die alte Grenze, und dringe nicht ein in die Felder der Waisen. (Sprüche 22.28) 11 Denn ihr Erlöser ist stark; er wird ihren Rechtsstreit wider dich führen. 12 Bringe dein Herz her zur Unterweisung, und deine Ohren zu den Worten der Erkenntnis. 13 Entziehe dem Knaben nicht die Züchtigung; wenn du ihn mit der Rute schlägst, wird er nicht sterben. 14 Du schlägst ihn mit der Rute, und du errettest seine Seele von dem Scheol. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn dein Herz weise ist, so wird auch mein Herz sich freuen; 16 und meine Nieren werden frohlocken, wenn deine Lippen Geradheit reden. 17 Dein Herz beneide nicht die Sünder, sondern beeifere sich jeden Tag um die Furcht Jehovas. 18 Wahrlich, es gibt ein Ende, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden. 19 Höre du, mein Sohn, und werde weise, und leite dein Herz geradeaus auf dem Wege. 20 Sei nicht unter Weinsäufern, noch unter denen, die Fleisch verprassen; (Lukas 21.34) 21 denn ein Säufer und ein Schlemmer verarmen, und Schlummer kleidet in Lumpen. 22 Höre auf deinen Vater, der dich gezeugt hat, und verachte deine Mutter nicht, wenn sie alt geworden ist. (Sprüche 1.8) 23 Kaufe Wahrheit und verkaufe sie nicht, Weisheit und Unterweisung und Verstand. 24 Hoch frohlockt der Vater eines Gerechten; und wer einen Weisen gezeugt hat, der freut sich seiner. 25 Freuen mögen sich dein Vater und deine Mutter, und frohlocken, die dich geboren! 26 Gib mir, mein Sohn, dein Herz, und laß deine Augen Gefallen haben an meinen Wegen! 27 Denn die Hure ist eine tiefe Grube und die Fremde ein enger Brunnen; (Sprüche 22.14) 28 ja, sie lauert auf wie ein Räuber, und sie mehrt die Treulosen unter den Menschen. (Sprüche 7.12) 29 Wer hat Ach, wer hat Weh, wer Zänkereien, wer Klage, wer Wunden ohne Ursache? wer Trübung der Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17) 30 Die spät beim Weine sitzen, die einkehren, um Mischtrank zu kosten. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Sieh den Wein nicht an, wenn er sich rot zeigt, wenn er im Becher blinkt, leicht hinuntergleitet. 32 Sein Ende ist, daß er beißt wie eine Schlange und sticht wie ein Basilisk. 33 Deine Augen werden Seltsames sehen, und dein Herz wird verkehrte Dinge reden. 34 Und du wirst sein wie einer, der im Herzen des Meeres liegt, und wie einer, der da liegt auf der Spitze eines Mastes. 35 "Man hat mich geschlagen, es schmerzte mich nicht; man hat mich geprügelt, ich fühlte es nicht. Wann werde ich aufwachen? Ich will es wieder tun, will ihn abermals aufsuchen." (Jesaja 56.12)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.