1Wenn du dich hinsetzest, um mit einem Herrscher zu speisen, so beachte wohl, wen du vor dir hast;2und setze ein Messer an deine Kehle, wenn du gierig bist.3Laß dich nicht gelüsten nach seinen Leckerbissen, denn sie sind eine trügliche Speise.4Bemühe dich nicht, reich zu werden, laß ab von deiner Klugheit.(Prediger 9.11)(Sprüche 28.22)5Willst du deine Augen darauf hinfliegen lassen, und siehe, fort ist es? Denn sicherlich schafft es sich Flügel gleich dem Adler, der gen Himmel fliegt.6Iß nicht das Brot des Scheelsehenden, und laß dich nicht gelüsten nach seinen Leckerbissen.7Denn wie er es abmißt in seiner Seele, so ist er. "Iß und trink!", spricht er zu dir, aber sein Herz ist nicht mit dir.8Deinen Bissen, den du gegessen hast, mußt du ausspeien, und deine freundlichen Worte wirst du verlieren.9Rede nicht zu den Ohren eines Toren, denn er wird die Einsicht deiner Worte verachten.(Sprüche 9.8)10Verrücke nicht die alte Grenze, und dringe nicht ein in die Felder der Waisen.(Sprüche 22.28)11Denn ihr Erlöser ist stark; er wird ihren Rechtsstreit wider dich führen.12Bringe dein Herz her zur Unterweisung, und deine Ohren zu den Worten der Erkenntnis.13Entziehe dem Knaben nicht die Züchtigung; wenn du ihn mit der Rute schlägst, wird er nicht sterben.14Du schlägst ihn mit der Rute, und du errettest seine Seele von dem Scheol.(Sprüche 13.24)(Sprüche 22.15)15Mein Sohn, wenn dein Herz weise ist, so wird auch mein Herz sich freuen;16und meine Nieren werden frohlocken, wenn deine Lippen Geradheit reden.17Dein Herz beneide nicht die Sünder, sondern beeifere sich jeden Tag um die Furcht Jehovas.18Wahrlich, es gibt ein Ende, und deine Hoffnung wird nicht vernichtet werden.19Höre du, mein Sohn, und werde weise, und leite dein Herz geradeaus auf dem Wege.20Sei nicht unter Weinsäufern, noch unter denen, die Fleisch verprassen;(Lukas 21.34)21denn ein Säufer und ein Schlemmer verarmen, und Schlummer kleidet in Lumpen.22Höre auf deinen Vater, der dich gezeugt hat, und verachte deine Mutter nicht, wenn sie alt geworden ist.(Sprüche 1.8)23Kaufe Wahrheit und verkaufe sie nicht, Weisheit und Unterweisung und Verstand.24Hoch frohlockt der Vater eines Gerechten; und wer einen Weisen gezeugt hat, der freut sich seiner.25Freuen mögen sich dein Vater und deine Mutter, und frohlocken, die dich geboren!26Gib mir, mein Sohn, dein Herz, und laß deine Augen Gefallen haben an meinen Wegen!27Denn die Hure ist eine tiefe Grube und die Fremde ein enger Brunnen;(Sprüche 22.14)28ja, sie lauert auf wie ein Räuber, und sie mehrt die Treulosen unter den Menschen.(Sprüche 7.12)29Wer hat Ach, wer hat Weh, wer Zänkereien, wer Klage, wer Wunden ohne Ursache? wer Trübung der Augen?(Sprüche 20.13)(Sprüche 21.17)30Die spät beim Weine sitzen, die einkehren, um Mischtrank zu kosten.(Jesaja 5.11)(Jesaja 5.22)(Sprüche 20.1)31Sieh den Wein nicht an, wenn er sich rot zeigt, wenn er im Becher blinkt, leicht hinuntergleitet.32Sein Ende ist, daß er beißt wie eine Schlange und sticht wie ein Basilisk.33Deine Augen werden Seltsames sehen, und dein Herz wird verkehrte Dinge reden.34Und du wirst sein wie einer, der im Herzen des Meeres liegt, und wie einer, der da liegt auf der Spitze eines Mastes.35"Man hat mich geschlagen, es schmerzte mich nicht; man hat mich geprügelt, ich fühlte es nicht. Wann werde ich aufwachen? Ich will es wieder tun, will ihn abermals aufsuchen."(Jesaja 56.12)
Vorschriften über die Ausführung der Brand-, Speis- und Sündopfer
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt;(3. Mose 1.1)3oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag;(2. Mose 28.42)4wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;(3. Mose 4.12)5auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.6Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester.7Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann.(3. Mose 2.1)8Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich:9Dies ist das Gesetz vom Brandopfer: Das Brandopfer soll auf seiner Glut auf dem Altar die ganze Nacht bis zum Morgen verbleiben, daß das Feuer des Altars dadurch genährt werde.10Und der Priester soll ein leinenes Kleid anziehen und sein Fleisch in die leinenen Beinkleider hüllen und soll die Asche abheben, nachdem das Feuer auf dem Altar das Brandopfer verzehrt hat, und sie neben den Altar tun.11Dann lege er seine Kleider ab und ziehe andere Kleider an und schaffe die Asche hinaus vor das Lager an einen reinen Ort.12Aber das Feuer auf dem Altar soll auf demselben brennend erhalten werden; es soll nicht erlöschen; darum soll der Priester alle Morgen Holz darauf anzünden und das Brandopfer darauf zurichten und das Fett der Dankopfer darauf verbrennen.13Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es soll nie erlöschen!14Und dies ist das Gesetz vom Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor dem HERRN darbringen, vor dem Altar.15Und dann hebe einer davon eine Handvoll ab, von dem Semmelmehl des Speisopfers und von seinem Öl, auch allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und verbrenne also, was davon zum Gedächtnis bestimmt ist, auf dem Altar zum lieblichen Geruch dem HERRN.16Das Übrige aber sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an einem heiligen Ort; im Vorhof der Stiftshütte sollen sie es essen.17Es soll ungesäuert gebacken werden. Ich habe es ihnen gegeben als ihren Anteil an meinen Feueropfern; es ist hochheilig wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.18Alles, was männlich ist unter Aarons Nachkommen, darf davon essen; es ist ein auf ewig festgesetzter Anteil an den Feueropfern des HERRN für alle eure Geschlechter. Jeder, der es anrührt, soll heilig sein!(3. Mose 4.1)19Und der HERR redete zu Mose und sprach:20Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie dem HERRN darbringen sollen am Tage seiner Salbung. Ein Zehntel Epha Semmelmehl als beständiges Speisopfer, die eine Hälfte am Morgen, die andere am Abend.21Es soll in der Pfanne mit Öl angemacht werden, durcheinandergerührt soll man es darbringen, in Kuchenform, in Bissen zerlegt soll man das Speisopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN.22Und zwar soll es der Priester, der an Aarons Statt aus seinen Söhnen gesalbt wird, bereiten, dem HERRN zum ewigen Recht; es soll gänzlich verbrannt werden.23Jedes Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt werden; es darf nicht gegessen werden.24Und der HERR redete zu Mose und sprach:25Sage zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz vom Sündopfer: Am gleichen Ort, da man das Brandopfer schächtet, soll auch das Sündopfer geschächtet werden vor dem HERRN, weil es hochheilig ist.26Der Priester, der das Sündopfer darbringt, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof der Stiftshütte.27Jeder, der sein Fleisch anrührt, soll heilig sein! Wenn aber etwas von seinem Blut auf ein Kleid spritzt, so sollst du das, was bespritzt worden ist, an heiliger Stätte waschen.28Ist es in einem irdenen Geschirr gekocht worden, so soll man dasselbe zerbrechen, wenn aber in einem ehernen, so muß es gescheuert und mit Wasser gespült werden.29Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf davon essen; es ist hochheilig.30Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.