zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 22

1 Ein guter Name ist vorzüglicher als großer Reichtum, Anmut besser als Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Reiche und Arme begegnen sich: Jehova hat sie alle gemacht. 3 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen aber gehen weiter und leiden Strafe. (Sprüche 27.12) 4 Die Folge der Demut, der Furcht Jehovas, ist Reichtum und Ehre und Leben. 5 Dornen, Schlingen sind auf dem Wege des Verkehrten; wer seine Seele bewahrt, hält sich fern von ihnen. 6 Erziehe den Knaben seinem Wege gemäß; er wird nicht davon weichen, auch wenn er alt wird. (Sprüche 20.11) 7 Der Reiche herrscht über den Armen, und der Borgende ist ein Knecht des Leihenden. 8 Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, und seines Zornes Rute wird ein Ende nehmen. (Hiob 4.8) 9 Wer gütigen Auges ist, der wird gesegnet werden; denn er gibt von seinem Brote dem Armen. (Sprüche 19.17) 10 Treibe den Spötter fort, so geht der Zank hinaus, und Streit und Schande hören auf. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20) 11 Wer Reinheit des Herzens liebt, wessen Lippen Anmut sind, dessen Freund ist der König. (Psalm 101.6) 12 Die Augen Jehovas behüten die Erkenntnis, und er vereitelt die Worte des Treulosen. 13 Der Faule spricht: Ein Löwe ist draußen; ich möchte ermordet werden mitten auf den Straßen! (Sprüche 26.13) 14 Der Mund fremder Weiber ist eine tiefe Grube; wem Jehova zürnt, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27) 15 Narrheit ist gekettet an das Herz des Knaben; die Rute der Zucht wird sie davon entfernen. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17) 16 Wer den Armen bedrückt, ihm zur Bereicherung ist es; wer dem Reichen gibt, es ist nur zum Mangel. 17 Neige dein Ohr und höre die Worte der Weisen, und richte dein Herz auf mein Wissen! 18 Denn lieblich ist es, wenn du sie in deinem Innern bewahrst; möchten sie allzumal auf deinen Lippen Bestand haben! 19 Damit dein Vertrauen auf Jehova sei, habe ich heute dich, ja dich, belehrt. 20 Habe ich dir nicht Vortreffliches aufgeschrieben an Ratschlägen und Erkenntnis, 21 um dir kundzutun die Richtschnur der Worte der Wahrheit: damit du denen, die dich senden, Worte zurückbringest, welche Wahrheit sind? 22 Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und zertritt nicht den Elenden im Tore. 23 Denn Jehova wird ihre Rechtssache führen, und ihre Berauber des Lebens berauben. (Sprüche 23.11) 24 Geselle dich nicht zu einem Zornigen, und geh nicht um mit einem hitzigen Manne, (Sprüche 29.22) 25 damit du seine Pfade nicht lernest und einen Fallstrick davontragest für deine Seele. 26 Sei nicht unter denen, die in die Hand einschlagen, unter denen, welche für Darlehn Bürgschaft leisten. (Sprüche 6.1) 27 Wenn du nicht hast, um zu bezahlen, warum soll er dein Bett unter dir wegnehmen? 28 Verrücke nicht die alte Grenze, welche deine Väter gemacht haben. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10) 29 Siehst du einen Mann, der gewandt ist in seinem Geschäft - vor Königen wird er stehen, er wird nicht vor Niedrigen stehen. (Sprüche 21.5)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)