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Sprüche - Kapitel 22

1 Ein guter Name ist vorzüglicher als großer Reichtum, Anmut besser als Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Reiche und Arme begegnen sich: Jehova hat sie alle gemacht. 3 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen aber gehen weiter und leiden Strafe. (Sprüche 27.12) 4 Die Folge der Demut, der Furcht Jehovas, ist Reichtum und Ehre und Leben. 5 Dornen, Schlingen sind auf dem Wege des Verkehrten; wer seine Seele bewahrt, hält sich fern von ihnen. 6 Erziehe den Knaben seinem Wege gemäß; er wird nicht davon weichen, auch wenn er alt wird. (Sprüche 20.11) 7 Der Reiche herrscht über den Armen, und der Borgende ist ein Knecht des Leihenden. 8 Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, und seines Zornes Rute wird ein Ende nehmen. (Hiob 4.8) 9 Wer gütigen Auges ist, der wird gesegnet werden; denn er gibt von seinem Brote dem Armen. (Sprüche 19.17) 10 Treibe den Spötter fort, so geht der Zank hinaus, und Streit und Schande hören auf. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20) 11 Wer Reinheit des Herzens liebt, wessen Lippen Anmut sind, dessen Freund ist der König. (Psalm 101.6) 12 Die Augen Jehovas behüten die Erkenntnis, und er vereitelt die Worte des Treulosen. 13 Der Faule spricht: Ein Löwe ist draußen; ich möchte ermordet werden mitten auf den Straßen! (Sprüche 26.13) 14 Der Mund fremder Weiber ist eine tiefe Grube; wem Jehova zürnt, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27) 15 Narrheit ist gekettet an das Herz des Knaben; die Rute der Zucht wird sie davon entfernen. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17) 16 Wer den Armen bedrückt, ihm zur Bereicherung ist es; wer dem Reichen gibt, es ist nur zum Mangel. 17 Neige dein Ohr und höre die Worte der Weisen, und richte dein Herz auf mein Wissen! 18 Denn lieblich ist es, wenn du sie in deinem Innern bewahrst; möchten sie allzumal auf deinen Lippen Bestand haben! 19 Damit dein Vertrauen auf Jehova sei, habe ich heute dich, ja dich, belehrt. 20 Habe ich dir nicht Vortreffliches aufgeschrieben an Ratschlägen und Erkenntnis, 21 um dir kundzutun die Richtschnur der Worte der Wahrheit: damit du denen, die dich senden, Worte zurückbringest, welche Wahrheit sind? 22 Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und zertritt nicht den Elenden im Tore. 23 Denn Jehova wird ihre Rechtssache führen, und ihre Berauber des Lebens berauben. (Sprüche 23.11) 24 Geselle dich nicht zu einem Zornigen, und geh nicht um mit einem hitzigen Manne, (Sprüche 29.22) 25 damit du seine Pfade nicht lernest und einen Fallstrick davontragest für deine Seele. 26 Sei nicht unter denen, die in die Hand einschlagen, unter denen, welche für Darlehn Bürgschaft leisten. (Sprüche 6.1) 27 Wenn du nicht hast, um zu bezahlen, warum soll er dein Bett unter dir wegnehmen? 28 Verrücke nicht die alte Grenze, welche deine Väter gemacht haben. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10) 29 Siehst du einen Mann, der gewandt ist in seinem Geschäft - vor Königen wird er stehen, er wird nicht vor Niedrigen stehen. (Sprüche 21.5)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)