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Sprüche - Kapitel 22

1 Ein guter Name ist vorzüglicher als großer Reichtum, Anmut besser als Silber und Gold. (Prediger 7.1) 2 Reiche und Arme begegnen sich: Jehova hat sie alle gemacht. 3 Der Kluge sieht das Unglück und verbirgt sich; die Einfältigen aber gehen weiter und leiden Strafe. (Sprüche 27.12) 4 Die Folge der Demut, der Furcht Jehovas, ist Reichtum und Ehre und Leben. 5 Dornen, Schlingen sind auf dem Wege des Verkehrten; wer seine Seele bewahrt, hält sich fern von ihnen. 6 Erziehe den Knaben seinem Wege gemäß; er wird nicht davon weichen, auch wenn er alt wird. (Sprüche 20.11) 7 Der Reiche herrscht über den Armen, und der Borgende ist ein Knecht des Leihenden. 8 Wer Unrecht sät, wird Unheil ernten, und seines Zornes Rute wird ein Ende nehmen. (Hiob 4.8) 9 Wer gütigen Auges ist, der wird gesegnet werden; denn er gibt von seinem Brote dem Armen. (Sprüche 19.17) 10 Treibe den Spötter fort, so geht der Zank hinaus, und Streit und Schande hören auf. (1. Mose 21.9-10) (Sprüche 26.20) 11 Wer Reinheit des Herzens liebt, wessen Lippen Anmut sind, dessen Freund ist der König. (Psalm 101.6) 12 Die Augen Jehovas behüten die Erkenntnis, und er vereitelt die Worte des Treulosen. 13 Der Faule spricht: Ein Löwe ist draußen; ich möchte ermordet werden mitten auf den Straßen! (Sprüche 26.13) 14 Der Mund fremder Weiber ist eine tiefe Grube; wem Jehova zürnt, der fällt hinein. (Sprüche 5.3-4) (Sprüche 23.27) 15 Narrheit ist gekettet an das Herz des Knaben; die Rute der Zucht wird sie davon entfernen. (Sprüche 23.14) (Sprüche 29.17) 16 Wer den Armen bedrückt, ihm zur Bereicherung ist es; wer dem Reichen gibt, es ist nur zum Mangel. 17 Neige dein Ohr und höre die Worte der Weisen, und richte dein Herz auf mein Wissen! 18 Denn lieblich ist es, wenn du sie in deinem Innern bewahrst; möchten sie allzumal auf deinen Lippen Bestand haben! 19 Damit dein Vertrauen auf Jehova sei, habe ich heute dich, ja dich, belehrt. 20 Habe ich dir nicht Vortreffliches aufgeschrieben an Ratschlägen und Erkenntnis, 21 um dir kundzutun die Richtschnur der Worte der Wahrheit: damit du denen, die dich senden, Worte zurückbringest, welche Wahrheit sind? 22 Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und zertritt nicht den Elenden im Tore. 23 Denn Jehova wird ihre Rechtssache führen, und ihre Berauber des Lebens berauben. (Sprüche 23.11) 24 Geselle dich nicht zu einem Zornigen, und geh nicht um mit einem hitzigen Manne, (Sprüche 29.22) 25 damit du seine Pfade nicht lernest und einen Fallstrick davontragest für deine Seele. 26 Sei nicht unter denen, die in die Hand einschlagen, unter denen, welche für Darlehn Bürgschaft leisten. (Sprüche 6.1) 27 Wenn du nicht hast, um zu bezahlen, warum soll er dein Bett unter dir wegnehmen? 28 Verrücke nicht die alte Grenze, welche deine Väter gemacht haben. (5. Mose 27.17) (Sprüche 23.10) 29 Siehst du einen Mann, der gewandt ist in seinem Geschäft - vor Königen wird er stehen, er wird nicht vor Niedrigen stehen. (Sprüche 21.5)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.