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Sprüche - Kapitel 21

1 Gleich Wasserbächen ist eines Königs Herz in der Hand Jehovas; wohin immer er will, neigt er es. (Psalm 33.15) 2 Jeder Weg eines Mannes ist gerade in seinen Augen, aber Jehova wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Gerechtigkeit und Recht üben ist Jehova angenehmer als Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolz der Augen und Hochmut des Herzens, die Leuchte der Gesetzlosen, sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Die Gedanken des Fleißigen führen nur zum Überfluß; und jeder, der hastig ist - es ist nur zum Mangel. 6 Erwerb von Schätzen durch Lügenzunge ist verwehender Dunst; solche suchen den Tod. (Sprüche 10.2) 7 Die Gewalttätigkeit der Gesetzlosen rafft sie hinweg, denn Recht zu üben weigern sie sich. 8 Vielgewunden ist der Weg des schuldbeladenen Mannes; der Lautere aber, sein Tun ist gerade. 9 Besser ist es, auf einer Dachecke zu wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Die Seele des Gesetzlosen begehrt das Böse: sein Nächster findet keine Gnade in seinen Augen. 11 Wenn man den Spötter bestraft, so wird der Einfältige weise; und wenn man den Weisen belehrt, so nimmt er Erkenntnis an. (Sprüche 19.25) 12 Ein Gerechter hat acht auf das Haus des Gesetzlosen, er stürzt die Gesetzlosen ins Unglück. 13 Wer sein Ohr verstopft vor dem Schrei des Armen, auch er wird rufen und nicht erhört werden. 14 Eine Gabe im Verborgenen wendet den Zorn ab, und ein Geschenk im Busen den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Dem Gerechten ist es Freude, Recht zu üben; aber denen, die Frevel tun, ein Schrecken. 16 Ein Mensch, der von dem Wege der Einsicht abirrt, wird ruhen in der Versammlung der Schatten. 17 Wer Freude liebt, wird ein Mann des Mangels werden; wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Gesetzlose ist ein Lösegeld für den Gerechten, und der Treulose tritt an die Stelle der Aufrichtigen. (Sprüche 11.8) 19 Besser ist es, in einem wüsten Lande zu wohnen, als ein zänkisches Weib und Ärger. (Sprüche 21.9) 20 Ein kostbarer Schatz und Öl ist in der Wohnung des Weisen, aber ein törichter Mensch verschlingt es. 21 Wer der Gerechtigkeit und der Güte nachjagt, wird Leben finden, Gerechtigkeit und Ehre. 22 Der Weise ersteigt die Stadt der Helden und stürzt nieder die Feste ihres Vertrauens. (Sprüche 24.5) 23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, bewahrt vor Drangsalen seine Seele. (Sprüche 13.3) 24 Der Übermütige, Stolze, Spötter ist sein Name, handelt mit vermessenem Übermut. 25 Die Begierde des Faulen tötet ihn, denn seine Hände weigern sich zu arbeiten. (Sprüche 13.3) 26 Den ganzen Tag begehrt und begehrt man, aber der Gerechte gibt und hält nicht zurück. 27 Das Opfer der Gesetzlosen ist ein Greuel; wieviel mehr, wenn er es in böser Absicht bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein Lügenzeuge wird umkommen; ein Mann aber, welcher hört, darf immerdar reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Ein gesetzloser Mann zeigt ein trotziges Gesicht; aber der Aufrichtige, er merkt auf seinen Weg. 30 Da ist keine Weisheit und keine Einsicht und kein Rat gegenüber Jehova. (Psalm 33.10-11) 31 Das Roß wird gerüstet für den Tag des Streites, aber die Rettung ist Jehovas. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)