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Sprüche - Kapitel 21

1 Gleich Wasserbächen ist eines Königs Herz in der Hand Jehovas; wohin immer er will, neigt er es. (Psalm 33.15) 2 Jeder Weg eines Mannes ist gerade in seinen Augen, aber Jehova wägt die Herzen. (Sprüche 16.2) (Sprüche 24.12) 3 Gerechtigkeit und Recht üben ist Jehova angenehmer als Opfer. (1. Samuel 15.22) (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) 4 Stolz der Augen und Hochmut des Herzens, die Leuchte der Gesetzlosen, sind Sünde. (Jesaja 2.11) 5 Die Gedanken des Fleißigen führen nur zum Überfluß; und jeder, der hastig ist - es ist nur zum Mangel. 6 Erwerb von Schätzen durch Lügenzunge ist verwehender Dunst; solche suchen den Tod. (Sprüche 10.2) 7 Die Gewalttätigkeit der Gesetzlosen rafft sie hinweg, denn Recht zu üben weigern sie sich. 8 Vielgewunden ist der Weg des schuldbeladenen Mannes; der Lautere aber, sein Tun ist gerade. 9 Besser ist es, auf einer Dachecke zu wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus. (Sprüche 21.19) (Sprüche 25.24) 10 Die Seele des Gesetzlosen begehrt das Böse: sein Nächster findet keine Gnade in seinen Augen. 11 Wenn man den Spötter bestraft, so wird der Einfältige weise; und wenn man den Weisen belehrt, so nimmt er Erkenntnis an. (Sprüche 19.25) 12 Ein Gerechter hat acht auf das Haus des Gesetzlosen, er stürzt die Gesetzlosen ins Unglück. 13 Wer sein Ohr verstopft vor dem Schrei des Armen, auch er wird rufen und nicht erhört werden. 14 Eine Gabe im Verborgenen wendet den Zorn ab, und ein Geschenk im Busen den heftigen Grimm. (1. Samuel 25.18) 15 Dem Gerechten ist es Freude, Recht zu üben; aber denen, die Frevel tun, ein Schrecken. 16 Ein Mensch, der von dem Wege der Einsicht abirrt, wird ruhen in der Versammlung der Schatten. 17 Wer Freude liebt, wird ein Mann des Mangels werden; wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich. (Sprüche 23.21) 18 Der Gesetzlose ist ein Lösegeld für den Gerechten, und der Treulose tritt an die Stelle der Aufrichtigen. (Sprüche 11.8) 19 Besser ist es, in einem wüsten Lande zu wohnen, als ein zänkisches Weib und Ärger. (Sprüche 21.9) 20 Ein kostbarer Schatz und Öl ist in der Wohnung des Weisen, aber ein törichter Mensch verschlingt es. 21 Wer der Gerechtigkeit und der Güte nachjagt, wird Leben finden, Gerechtigkeit und Ehre. 22 Der Weise ersteigt die Stadt der Helden und stürzt nieder die Feste ihres Vertrauens. (Sprüche 24.5) 23 Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, bewahrt vor Drangsalen seine Seele. (Sprüche 13.3) 24 Der Übermütige, Stolze, Spötter ist sein Name, handelt mit vermessenem Übermut. 25 Die Begierde des Faulen tötet ihn, denn seine Hände weigern sich zu arbeiten. (Sprüche 13.3) 26 Den ganzen Tag begehrt und begehrt man, aber der Gerechte gibt und hält nicht zurück. 27 Das Opfer der Gesetzlosen ist ein Greuel; wieviel mehr, wenn er es in böser Absicht bringt. (Sprüche 15.8) 28 Ein Lügenzeuge wird umkommen; ein Mann aber, welcher hört, darf immerdar reden. (Sprüche 19.5) (Sprüche 19.9) 29 Ein gesetzloser Mann zeigt ein trotziges Gesicht; aber der Aufrichtige, er merkt auf seinen Weg. 30 Da ist keine Weisheit und keine Einsicht und kein Rat gegenüber Jehova. (Psalm 33.10-11) 31 Das Roß wird gerüstet für den Tag des Streites, aber die Rettung ist Jehovas. (Psalm 33.17) (Jesaja 31.1) (Jesaja 31.3)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)