1Gleich Wasserbächen ist eines Königs Herz in der Hand Jehovas; wohin immer er will, neigt er es.(Psalm 33.15)2Jeder Weg eines Mannes ist gerade in seinen Augen, aber Jehova wägt die Herzen.(Sprüche 16.2)(Sprüche 24.12)3Gerechtigkeit und Recht üben ist Jehova angenehmer als Opfer.(1. Samuel 15.22)(Jesaja 1.11)(Hosea 6.6)4Stolz der Augen und Hochmut des Herzens, die Leuchte der Gesetzlosen, sind Sünde.(Jesaja 2.11)5Die Gedanken des Fleißigen führen nur zum Überfluß; und jeder, der hastig ist - es ist nur zum Mangel.6Erwerb von Schätzen durch Lügenzunge ist verwehender Dunst; solche suchen den Tod.(Sprüche 10.2)7Die Gewalttätigkeit der Gesetzlosen rafft sie hinweg, denn Recht zu üben weigern sie sich.8Vielgewunden ist der Weg des schuldbeladenen Mannes; der Lautere aber, sein Tun ist gerade.9Besser ist es, auf einer Dachecke zu wohnen, als ein zänkisches Weib und ein gemeinsames Haus.(Sprüche 21.19)(Sprüche 25.24)10Die Seele des Gesetzlosen begehrt das Böse: sein Nächster findet keine Gnade in seinen Augen.11Wenn man den Spötter bestraft, so wird der Einfältige weise; und wenn man den Weisen belehrt, so nimmt er Erkenntnis an.(Sprüche 19.25)12Ein Gerechter hat acht auf das Haus des Gesetzlosen, er stürzt die Gesetzlosen ins Unglück.13Wer sein Ohr verstopft vor dem Schrei des Armen, auch er wird rufen und nicht erhört werden.14Eine Gabe im Verborgenen wendet den Zorn ab, und ein Geschenk im Busen den heftigen Grimm.(1. Samuel 25.18)15Dem Gerechten ist es Freude, Recht zu üben; aber denen, die Frevel tun, ein Schrecken.16Ein Mensch, der von dem Wege der Einsicht abirrt, wird ruhen in der Versammlung der Schatten.17Wer Freude liebt, wird ein Mann des Mangels werden; wer Wein und Öl liebt, wird nicht reich.(Sprüche 23.21)18Der Gesetzlose ist ein Lösegeld für den Gerechten, und der Treulose tritt an die Stelle der Aufrichtigen.(Sprüche 11.8)19Besser ist es, in einem wüsten Lande zu wohnen, als ein zänkisches Weib und Ärger.(Sprüche 21.9)20Ein kostbarer Schatz und Öl ist in der Wohnung des Weisen, aber ein törichter Mensch verschlingt es.21Wer der Gerechtigkeit und der Güte nachjagt, wird Leben finden, Gerechtigkeit und Ehre.22Der Weise ersteigt die Stadt der Helden und stürzt nieder die Feste ihres Vertrauens.(Sprüche 24.5)23Wer seinen Mund und seine Zunge bewahrt, bewahrt vor Drangsalen seine Seele.(Sprüche 13.3)24Der Übermütige, Stolze, Spötter ist sein Name, handelt mit vermessenem Übermut.25Die Begierde des Faulen tötet ihn, denn seine Hände weigern sich zu arbeiten.(Sprüche 13.3)26Den ganzen Tag begehrt und begehrt man, aber der Gerechte gibt und hält nicht zurück.27Das Opfer der Gesetzlosen ist ein Greuel; wieviel mehr, wenn er es in böser Absicht bringt.(Sprüche 15.8)28Ein Lügenzeuge wird umkommen; ein Mann aber, welcher hört, darf immerdar reden.(Sprüche 19.5)(Sprüche 19.9)29Ein gesetzloser Mann zeigt ein trotziges Gesicht; aber der Aufrichtige, er merkt auf seinen Weg.30Da ist keine Weisheit und keine Einsicht und kein Rat gegenüber Jehova.(Psalm 33.10-11)31Das Roß wird gerüstet für den Tag des Streites, aber die Rettung ist Jehovas.(Psalm 33.17)(Jesaja 31.1)(Jesaja 31.3)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,(4. Mose 30.1)3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.(3. Mose 25.10)25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.(2. Mose 13.2)27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!(4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.(4. Mose 18.21)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.(3. Mose 26.46)