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Sprüche - Kapitel 16

1 Die Entwürfe des Herzens sind des Menschen, aber die Antwort der Zunge kommt von Jehova. 2 Alle Wege eines Mannes sind rein in seinen Augen, aber Jehova wägt die Geister. (Sprüche 21.2) 3 Befiehl Jehova deine Werke, und deine Gedanken werden zustande kommen. (Psalm 37.5) 4 Jehova hat alles zu seiner Absicht gemacht, und auch den Gesetzlosen für den Tag des Unglücks. 5 Jeder Hochmütige ist Jehova ein Greuel; die Hand darauf! er wird nicht für schuldlos gehalten werden. (Sprüche 11.21) 6 Durch Güte und Wahrheit wird die Missetat gesühnt, und durch die Furcht Jehovas weicht man vom Bösen. 7 Wenn eines Mannes Wege Jehova wohlgefallen, so läßt er selbst seine Feinde mit ihm in Frieden sein. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4) 8 Besser wenig mit Gerechtigkeit, als viel Einkommen mit Unrechtlichkeit. (Sprüche 15.16) 9 Das Herz des Menschen erdenkt seinen Weg, aber Jehova lenkt seine Schritte. (Sprüche 19.21) 10 Ein Orakelspruch ist auf den Lippen des Königs: sein Mund vergeht sich nicht am Recht. 11 Gerechte Waage und Waagschalen sind Jehovas; sein Werk sind alle Gewichtsteine des Beutels. (Sprüche 11.1) 12 Der Könige Greuel ist, Gesetzlosigkeit zu tun; denn durch Gerechtigkeit steht ein Thron fest. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14) 13 Der Könige Wohlgefallen sind gerechte Lippen; und wer Aufrichtiges redet, den liebt er. 14 Des Königs Grimm gleicht Todesboten; aber ein weiser Mann versöhnt ihn. (Sprüche 20.2) 15 Im Lichte des Angesichts des Königs ist Leben, und sein Wohlgefallen ist wie eine Wolke des Spätregens. (Sprüche 19.12) 16 Weisheit erwerben, wieviel besser ist es als feines Gold, und Verstand erwerben, wieviel vorzüglicher als Silber! (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19) 17 Der Aufrichtigen Straße ist: vom Bösen weichen; wer seinen Weg bewahrt, behütet seine Seele. 18 Hoffart geht dem Sturze, und Hochmut dem Falle voraus. (Sprüche 18.12) 19 Besser niedrigen Geistes sein mit den Demütigen, als Raub teilen mit den Hoffärtigen. 20 Wer auf das Wort achtet, wird Gutes erlangen; und wer auf Jehova vertraut, ist glückselig. 21 Wer weisen Herzens ist, wird verständig genannt; und Süßigkeit der Lippen mehrt die Lehre. 22 Einsicht ist für ihre Besitzer ein Born des Lebens, aber die Züchtigung der Narren ist die Narrheit. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27) 23 Das Herz des Weisen gibt seinem Munde Einsicht und mehrt auf seinen Lippen die Lehre. 24 Huldvolle Worte sind eine Honigwabe, Süßes für die Seele und Gesundheit für das Gebein. (Sprüche 12.25) 25 Da ist ein Weg, der einem Menschen gerade erscheint, aber sein Ende sind Wege des Todes. (Sprüche 14.12) 26 Des Arbeiters Hunger arbeitet für ihn, denn sein Mund spornt ihn an. (Sprüche 18.7) 27 Ein Belialsmann gräbt nach Bösem, und auf seinen Lippen ist es wie brennendes Feuer. 28 Ein verkehrter Mann streut Zwietracht aus, und ein Ohrenbläser entzweit Vertraute. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19) 29 Ein Mann der Gewalttat verlockt seinen Nächsten und führt ihn auf einen Weg, der nicht gut ist. (Sprüche 1.10-14) 30 Wer seine Augen zudrückt, um Verkehrtes zu ersinnen, seine Lippen zusammenkneift, hat das Böse beschlossen. (Sprüche 6.13) 31 Das graue Haar ist eine prächtige Krone: auf dem Wege der Gerechtigkeit wird sie gefunden. (Sprüche 20.29) 32 Besser ein Langmütiger als ein Held, und wer seinen Geist beherrscht, als wer eine Stadt erobert. (Sprüche 14.29) 33 Das Los wird in dem Busen geworfen, aber all seine Entscheidung kommt von Jehova.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.