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Sprüche - Kapitel 14

1 Der Weiber Weisheit baut ihr Haus, und ihre Narrheit reißt es mit eigenen Händen nieder. 2 Wer in seiner Geradheit wandelt, fürchtet Jehova; wer aber in seinen Wegen verkehrt ist, verachtet ihn. 3 Im Munde des Narren ist eine Gerte des Hochmuts; aber die Lippen der Weisen, sie bewahren sie. 4 Wo keine Rinder sind, ist die Krippe rein; aber viel Ertrag ist durch des Stieres Kraft. 5 Ein treuer Zeuge lügt nicht, aber ein falscher Zeuge spricht Lügen aus. 6 Der Spötter sucht Weisheit, und sie ist nicht da; aber für den Verständigen ist Erkenntnis leicht. 7 Geh hinweg von einem törichten Manne und bei wem du nicht Lippen der Erkenntnis merkst. 8 Die Weisheit des Klugen ist, auf seinen Weg zu merken, und die Narrheit der Toren ist Betrug. 9 Die Schuld spottet der Narren, aber unter den Aufrichtigen ist Wohlwollen. 10 Das Herz kennt seine eigene Bitterkeit, und kein Fremder kann sich in seine Freude mischen. 11 Das Haus der Gesetzlosen wird vertilgt werden, aber das Zelt der Aufrichtigen wird emporblühen. (Hiob 18.14) (Sprüche 12.7) 12 Da ist der Weg, der einem Menschen gerade erscheint, aber sein Ende sind Wege des Todes. 13 Auch beim Lachen hat das Herz Kummer, und ihr, der Freude, Ende ist Traurigkeit. 14 Von seinen Wegen wird gesättigt, wer abtrünnigen Herzens ist, und von dem, was in ihm ist, der gute Mann. 15 Der Einfältige glaubt jedem Worte, aber der Kluge merkt auf seine Schritte. 16 Der Weise fürchtet sich und meidet das Böse, aber der Tor braust auf und ist sorglos. 17 Der Jähzornige begeht Narrheit, und der Mann von Ränken wird gehaßt. 18 Die Einfältigen erben Narrheit, die Klugen aber werden mit Erkenntnis gekrönt. (Epheser 5.15) 19 Die Bösen beugen sich vor den Guten, und die Gesetzlosen stehen an den Toren des Gerechten. 20 Selbst von seinem Nächsten wird der Arme gehaßt; aber derer, die den Reichen lieben, sind viele. (Sprüche 19.4) (Sprüche 19.7) 21 Wer seinen Nächsten verachtet, sündigt; wer aber der Elenden sich erbarmt, ist glückselig. (Psalm 41.2) 22 Werden nicht irregehen, die Böses schmieden, aber Güte und Wahrheit finden, die Gutes schmieden? 23 Bei jeder Mühe wird Gewinn sein, aber Lippengerede gereicht nur zum Mangel. (Sprüche 10.4) 24 Der Weisen Krone ist ihr Reichtum; die Narrheit der Toren ist Narrheit. 25 Ein wahrhaftiger Zeuge errettet Seelen; wer aber Lügen ausspricht, ist lauter Trug. (Sprüche 12.17) 26 In der Furcht Jehovas ist ein starkes Vertrauen, und seine Kinder haben eine Zuflucht. (Sprüche 18.10) 27 Die Furcht Jehovas ist ein Born des Lebens, um zu entgehen den Fallstricken des Todes. (Sprüche 13.14) 28 In der Menge des Volkes ist die Herrlichkeit eines Königs, aber im Schwinden der Bevölkerung eines Fürsten Untergang. 29 Ein Langmütiger hat viel Verstand, aber ein Jähzorniger erhöht die Narrheit. (Sprüche 16.32) (Sprüche 19.11) 30 Ein gelassenes Herz ist des Leibes Leben, aber Ereiferung ist Fäulnis der Gebeine. (Sprüche 12.4) 31 Wer den Armen bedrückt, verhöhnt den, der ihn gemacht hat; wer aber des Dürftigen sich erbarmt, ehrt ihn. (Sprüche 17.5) (Sprüche 19.17) 32 In seinem Unglück wird der Gesetzlose umgestoßen, aber der Gerechte vertraut auch in seinem Tode. 33 Die Weisheit ruht im Herzen des Verständigen; aber was im Inneren der Toren ist, tut sich kund. 34 Gerechtigkeit erhöht eine Nation, aber Sünde ist der Völker Schande. 35 Des Königs Gunst wird dem einsichtigen Knechte zuteil; aber der Schändliche wird Gegenstand seines Grimmes sein. (1. Mose 41.38)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.