1Ein weiser Sohn hört auf die Unterweisung des Vaters, aber ein Spötter hört nicht auf Schelten.(Sprüche 1.8)(Sprüche 12.1)2Von der Frucht seines Mundes ißt ein Mann Gutes, aber die Seele der Treulosen ißt Gewalttat.(Sprüche 12.14)3Wer seinen Mund bewahrt, behütet seine Seele; wer seine Lippen aufreißt, dem wird's zum Untergang.(Sprüche 12.18)(Sprüche 21.23)4Die Seele des Faulen begehrt, und nichts ist da; aber die Seele der Fleißigen wird reichlich gesättigt.(Sprüche 10.4)5Der Gerechte haßt Lügenrede, aber der Gesetzlose handelt schändlich und schmählich.6Die Gerechtigkeit behütet den im Wege Vollkommenen, und die Gesetzlosigkeit kehrt den Sünder um.7Da ist einer, der sich reich stellt und hat gar nichts, und einer, der sich arm stellt und hat viel Vermögen.(Matthäus 5.3)(Offenbarung 2.9)(Offenbarung 3.17)8Lösegeld für das Leben eines Mannes ist sein Reichtum, aber der Arme hört keine Drohung.9Das Licht der Gerechten brennt fröhlich, aber die Leuchte der Gesetzlosen erlischt.(Hiob 5.14)(Hiob 18.5-6)(Hiob 18.18)(Sprüche 24.20)10Durch Übermut gibt es nur Zank; bei denen aber, die sich raten lassen, Weisheit.(Sprüche 1.5)(Sprüche 28.25)11Vermögen, das auf nichtige Weise erworben ist, vermindert sich; wer aber allmählich sammelt, vermehrt es.12Lang hingezogenes Harren macht das Herz krank, aber ein eingetroffener Wunsch ist ein Baum des Lebens.13Wer das Wort verachtet, wird von ihm gepfändet; wer aber das Gebot fürchtet, dem wird vergolten werden.14Die Belehrung des Weisen ist ein Born des Lebens, um zu entgehen den Fallstricken des Todes.(Sprüche 10.11)(Sprüche 14.27)15Gute Einsicht verschafft Gunst, aber der Treulosen Weg ist hart.16Jeder Kluge handelt mit Bedacht; ein Tor aber breitet Narrheit aus.(Sprüche 12.23)(Sprüche 15.2)17Ein gottloser Bote fällt in Unglück, aber ein treuer Gesandter ist Gesundheit.18Armut und Schande dem, der Unterweisung verwirft; wer aber Zucht beachtet, wird geehrt.(Sprüche 12.1)19Ein erfülltes Begehren ist der Seele süß, und den Toren ist's ein Greuel, vom Bösen zu weichen.20Wer mit Weisen umgeht, wird weise; aber wer sich zu Toren gesellt, wird schlecht.21Das Böse verfolgt die Sünder, aber den Gerechten wird man mit Gutem vergelten.22Der Gute vererbt auf Kindeskinder, aber des Sünders Reichtum ist aufbewahrt für den Gerechten.(Prediger 2.26)(Sprüche 14.14)(Sprüche 19.1)(Sprüche 28.8)23Der Neubruch der Armen gibt viel Speise, aber mancher geht zu Grunde durch Unrechtlichkeit.24Wer seine Rute spart, haßt seinen Sohn, aber wer ihn lieb hat, sucht ihn früh heim mit Züchtigung.(Sprüche 22.15)25Der Gerechte ißt bis zur Sättigung seiner Seele, aber der Leib der Gesetzlosen muß darben.(Psalm 34.11)
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.