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Sprüche - Kapitel 11

1 Trügerische Waagschalen sind Jehova ein Greuel, aber volles Gewicht ist sein Wohlgefallen. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Kommt Übermut, so kommt auch Schande; bei den Bescheidenen aber ist Weisheit. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12) 3 Die Unsträflichkeit der Aufrichtigen leitet sie, aber der Treulosen Verkehrtheit zerstört sie. (Psalm 52.7) 4 Vermögen nützt nichts am Tage des Zornes, aber Gerechtigkeit errettet vom Tode. (Sprüche 10.2) 5 Des Vollkommenen Gerechtigkeit macht seinen Weg gerade, aber der Gesetzlose fällt durch seine Gesetzlosigkeit. 6 Der Aufrichtigen Gerechtigkeit errettet sie, aber die Treulosen werden gefangen in ihrer Gier. 7 Wenn ein gesetzloser Mensch stirbt, wird seine Hoffnung zunichte, und die Erwartung der Frevler ist zunichte geworden. (Sprüche 10.28) 8 Der Gerechte wird aus der Drangsal befreit, und der Gesetzlose tritt an seine Stelle. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18) 9 Mit dem Munde verdirbt der Ruchlose seinen Nächsten, aber durch Erkenntnis werden die Gerechten befreit. 10 Die Stadt frohlockt beim Wohle der Gerechten, und beim Untergang der Gesetzlosen ist Jubel. 11 Durch den Segen der Aufrichtigen kommt eine Stadt empor, aber durch den Mund der Gesetzlosen wird sie niedergerissen. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2) 12 Wer seinen Nächsten verachtet, hat keinen Verstand; aber ein verständiger Mann schweigt still. 13 Wer als Verleumder umhergeht, deckt das Geheimnis auf; wer aber treuen Geistes ist, deckt die Sache zu. 14 Wo keine Führung ist, verfällt ein Volk; aber Heil ist bei der Menge der Ratgeber. 15 Sehr schlecht ergeht's einem, wenn er für einen anderen Bürge geworden ist; wer aber das Handeinschlagen haßt, ist sicher. (Sprüche 6.1-2) 16 Ein anmutiges Weib erlangt Ehre, und Gewalttätige erlangen Reichtum. 17 Sich selbst tut der Mildtätige wohl, der Unbarmherzige aber tut seinem Fleische wehe. 18 Der Gesetzlose schafft sich trüglichen Gewinn, wer aber Gerechtigkeit sät, wahrhaftigen Lohn. 19 Wie die Gerechtigkeit zum Leben, so gereicht es dem, der Bösem nachjagt, zu seinem Tode. (Sprüche 19.23) 20 Die verkehrten Herzens sind, sind Jehova ein Greuel; aber sein Wohlgefallen sind die im Wege Vollkommenen. 21 Die Hand darauf! der Böse wird nicht für schuldlos gehalten werden; aber der Same der Gerechten wird entrinnen. 22 Ein goldener Ring in der Nase eines Schweines, so ist ein schönes Weib ohne Anstand. (Sprüche 31.30) 23 Das Begehren der Gerechten ist nur Gutes; die Hoffnung der Gesetzlosen ist der Grimm. (Sprüche 11.7) 24 Da ist einer, der ausstreut, und er bekommt noch mehr; und einer, der mehr spart als recht ist, und es ist nur zum Mangel. 25 Die segnende Seele wird reichlich gesättigt, und der Tränkende wird auch selbst getränkt. (Sprüche 19.17) 26 Wer Korn zurückhält, den verflucht das Volk; aber Segen wird dem Haupte dessen zuteil, der Getreide verkauft. 27 Wer das Gute eifrig sucht, sucht Wohlgefallen; wer aber nach Bösem trachtet, über ihn wird es kommen. 28 Wer auf seinen Reichtum vertraut, der wird fallen; aber die Gerechten werden sprossen wie Laub. (Psalm 52.9-10) 29 Wer sein Haus verstört, wird Wind erben; und der Narr wird ein Knecht dessen, der weisen Herzens ist. 30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und der Weise gewinnt Seelen. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4) 31 Siehe, dem Gerechten wird auf Erden vergolten, wieviel mehr dem Gesetzlosen und Sünder! (1. Petrus 4.17-18)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)