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Sprüche - Kapitel 10

Kap. 10 bis 31: Sammlung einzelner Weisheitssprüche

1 Ein weiser Sohn erfreut den Vater, aber ein törichter Sohn ist seiner Mutter Kummer. (Sprüche 15.20) (Sprüche 17.21) (Sprüche 17.25) 2 Schätze der Gesetzlosigkeit nützen nichts, aber Gerechtigkeit errettet vom Tode. 3 Jehova läßt die Seele des Gerechten nicht hungern, aber die Gier der Gesetzlosen stößt er hinweg. (Psalm 37.19) (Psalm 37.25) 4 Wer mit lässiger Hand schafft, wird arm; aber die Hand der Fleißigen macht reich. (Sprüche 6.6) (Sprüche 12.24) (Sprüche 12.27) (Sprüche 19.15) (Sprüche 28.19) 5 Wer im Sommer einsammelt, ist ein einsichtsvoller Sohn; wer zur Erntezeit in tiefem Schlafe liegt, ist ein Sohn, der Schande bringt. 6 Dem Haupte des Gerechten werden Segnungen zuteil, aber den Mund der Gesetzlosen bedeckt Gewalttat. 7 Das Gedächtnis des Gerechten ist zum Segen, aber der Name der Gesetzlosen verwest. (Hiob 18.17) (Psalm 9.6) 8 Wer weisen Herzens ist, nimmt Gebote an; aber ein närrischer Schwätzer kommt zu Fall. 9 Wer in Vollkommenheit wandelt, wandelt sicher; wer aber seine Wege krümmt, wird bekannt werden. 10 Wer mit den Augen zwinkt, verursacht Kränkung; und ein närrischer Schwätzer kommt zu Fall. (Sprüche 6.13) 11 Ein Born des Lebens ist der Mund des Gerechten, aber den Mund der Gesetzlosen bedeckt Gewalttat. (Sprüche 10.31) (Sprüche 13.14) 12 Haß erregt Zwietracht, aber Liebe deckt alle Übertretungen zu. (1. Petrus 4.8) 13 Auf den Lippen des Verständigen wird Weisheit gefunden; aber der Stock gebührt dem Rücken des Unverständigen. 14 Die Weisen bewahren Erkenntnis auf, aber der Mund des Narren ist drohender Unglücksfall. 15 Der Wohlstand des Reichen ist seine feste Stadt, der Unglücksfall der Geringen ihre Armut. (Sprüche 18.11) 16 Der Erwerb des Gerechten gereicht zum Leben, der Ertrag des Gesetzlosen zur Sünde. (Lukas 16.19) 17 Es ist der Pfad zum Leben, wenn einer Unterweisung beachtet; wer aber Zucht unbeachtet läßt, geht irre. 18 Wer Haß verbirgt, hat Lügenlippen; und wer Verleumdung ausbringt, ist ein Tor. 19 Bei der Menge der Worte fehlt Übertretung nicht; wer aber seine Lippen zurückhält, ist einsichtsvoll. 20 Die Zunge des Gerechten ist auserlesenes Silber, der Verstand der Gesetzlosen ist wenig wert. 21 Die Lippen des Gerechten weiden viele, aber die Narren sterben durch Mangel an Verstand. 22 Der Segen Jehovas, er macht reich, und Anstrengung fügt neben ihm nichts hinzu. (Psalm 127.2) 23 Dem Toren ist es wie ein Spiel, Schandtat zu verüben, und Weisheit zu üben dem verständigen Manne. 24 Wovor dem Gesetzlosen bangt, das wird über ihn kommen, und das Begehren der Gerechten wird gewährt. (Psalm 37.4) (Sprüche 1.27) 25 Wie ein Sturmwind daherfährt, so ist der Gesetzlose nicht mehr; aber der Gerechte ist ein ewig fester Grund. 26 Wie der Essig den Zähnen, und wie der Rauch den Augen, so ist der Faule denen, die ihn senden. 27 Die Furcht Jehovas mehrt die Tage, aber die Jahre der Gesetzlosen werden verkürzt. (Sprüche 9.11) (Sprüche 14.27) 28 Das Harren der Gerechten wird Freude, aber die Hoffnung der Gesetzlosen wird zunichte. (Hiob 8.13) (Psalm 9.19) 29 Der Weg Jehovas ist eine Feste für die Vollkommenheit, aber Untergang für die, welche Frevel tun. (Sprüche 3.26) 30 Der Gerechte wird nicht wanken in Ewigkeit, aber die Gesetzlosen werden das Land nicht bewohnen. (Psalm 112.6) (Sprüche 2.22) 31 Der Mund des Gerechten sproßt Weisheit, aber die Zunge der Verkehrtheit wird ausgerottet werden. (Psalm 37.30) (Sprüche 10.11) 32 Die Lippen des Gerechten verstehen sich auf Wohlgefälliges, aber der Mund der Gesetzlosen ist Verkehrtheit.

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)