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Sacharja - Kapitel 9

Ankündigung des Gerichts über Israels Feinde und des Kommens des Friedenskönigs zum Heil Israels

1 Ausspruch des Wortes Jehovas über das Land Chadrak; und auf Damaskus läßt es sich nieder (denn Jehova hat ein Auge auf die Menschen und auf alle Stämme Israels), (Jesaja 17.1) 2 und auch auf Hamath, welches daran grenzt, auf Tyrus und Zidon, weil es sehr weise ist. - (Jesaja 23.1) (Jeremia 47.4) (Hesekiel 26.1) 3 Und Tyrus hat sich eine Feste erbaut und Silber gehäuft wie Staub, und Feingold wie Straßenkot. 4 Siehe, der Herr wird es einnehmen und seine Macht im Meere schlagen; und es selbst wird vom Feuer verzehrt werden. 5 Askalon soll es sehen und sich fürchten; auch Gasa, und soll sehr erzittern, und Ekron, denn seine Zuversicht ist zu Schanden geworden. Und der König wird auf Gasa vertilgt, und Askalon wird nicht mehr bewohnt werden. (Jeremia 47.1) 6 Und ein Bastard wird in Asdod wohnen, und ich werde den Hochmut der Philister ausrotten. 7 Und ich werde sein Blut aus seinem Munde wegtun und seine Greuel zwischen seinen Zähnen hinweg; und auch er wird übrigbleiben unserem Gott, und wird sein wie ein Fürst in Juda, und Ekron wie der Jebusiter. 8 Und ich werde für mein Haus ein Lager aufschlagen vor dem Kriegsheere, vor den Hin- und Wiederziehenden, und kein Bedränger wird sie mehr überziehen; denn jetzt habe ich dareingesehen mit meinen Augen. - (Sacharja 2.9) 9 Frohlocke laut, Tochter Zion; jauchze, Tochter Jerusalem! Siehe, dein König wird zu dir kommen: gerecht und ein Retter ist er, demütig, und auf einem Esel reitend, und zwar auf einem Füllen, einem Jungen der Eselin. (Zephanja 3.14) (Matthäus 21.5) 10 Und ich werde die Wagen ausrotten aus Ephraim und die Rosse aus Jerusalem, und der Kriegsbogen wird ausgerottet werden. Und er wird Frieden reden zu den Nationen; und seine Herrschaft wird sein von Meer zu Meer, und vom Strome bis an die Enden der Erde. (Micha 5.9) 11 Und du - um des Blutes deines Bundes willen entlasse ich auch deine Gefangenen aus der Grube, in welcher kein Wasser ist. (2. Mose 24.8) 12 Kehret zur Festung zurück, ihr Gefangenen der Hoffnung! Schon heute verkündige ich, daß ich dir das Doppelte erstatten werde. - (Jesaja 61.7) 13 Denn ich habe mir Juda gespannt, den Bogen mit Ephraim gefüllt; und ich wecke deine Söhne, Zion, auf wider deine Kinder, Griechenland, und mache dich wie das Schwert eines Helden. (Daniel 8.21-22) 14 Und Jehova wird über ihnen erscheinen, und sein Pfeil wird ausfahren wie der Blitz; und der Herr, Jehova, wird in die Posaune stoßen und einherziehen in Stürmen des Südens. 15 Jehova der Heerscharen wird sie beschirmen; und sie werden die Schleudersteine verzehren und niedertreten; und sie werden trinken, lärmen wie vom Wein und voll werden wie die Opferschalen, wie die Ecken des Altars. 16 Und Jehova, ihr Gott, wird sie retten an jenem Tage, wird sein Volk retten wie ein Herde; denn Kronensteine sind sie, funkelnd auf seinem Lande. 17 Denn wie groß ist seine Anmut, und wie groß seine Schönheit! Das Korn wird Jünglinge und der Most Jungfrauen wachsen lassen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.