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Sacharja - Kapitel 8

Verheißung des Heils für Israel und die Völker

1 Und es geschah das Wort Jehovas der Heerscharen also: 2 So spricht Jehova der Heerscharen: Ich eifere für Zion mit großem Eifer, und mit großem Grimme eifere ich für dasselbe. (Sacharja 1.14) 3 So spricht Jehova: Ich kehre nach Zion zurück und will inmitten Jerusalems wohnen; und Jerusalem wird genannt werden "Stadt der Wahrheit", und der Berg Jehovas der Heerscharen "der heilige Berg". (Sacharja 1.16) 4 So spricht Jehova der Heerscharen: Es werden noch Greise und Greisinnen in den Straßen von Jerusalem sitzen, ein jeder mit seinem Stabe in seiner Hand vor Menge der Tage. (Jesaja 65.20) 5 Und die Straßen der Stadt werden voll sein von Knaben und Mädchen, die auf seinen Straßen spielen. 6 So spricht Jehova der Heerscharen: Wenn es wunderbar ist in den Augen des Überrestes dieses Volkes in jenen Tagen, wird es auch in meinen Augen wunderbar sein? spricht Jehova der Heerscharen. (Lukas 1.37) 7 So spricht Jehova der Heerscharen: Siehe, ich werde mein Volk retten aus dem Lande des Aufgangs und aus dem Lande des Untergangs der Sonne; 8 und ich werde sie herbeibringen, und sie werden wohnen inmitten Jerusalems; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein in Wahrheit und in Gerechtigkeit. (Jeremia 24.7) 9 So spricht Jehova der Heerscharen: Stärket eure Hände, die ihr in diesen Tagen diese Worte aus dem Munde der Propheten höret, welche an dem Tage waren, da der Grund des Hauses Jehovas der Heerscharen, des Tempels, gelegt wurde, um ihn zu erbauen! (Jesaja 35.3) 10 Denn vor diesen Tagen war kein Lohn für die Menschen und kein Lohn für das Vieh; und der Aus- und Eingehende hatte keinen Frieden vor dem Bedränger, und ich ließ alle Menschen gegeneinander los. 11 Nun aber will ich dem Überrest dieses Volkes nicht sein wie in den früheren Tagen, spricht Jehova der Heerscharen; 12 sondern die Saat des Friedens, der Weinstock, wird seine Frucht geben, und die Erde ihren Ertrag geben, und der Himmel wird seinen Tau geben; und dem Überrest dieses Volkes werde ich das alles zum Erbteil geben. 13 Und es wird geschehen, gleichwie ihr, Haus Juda und Haus Israel, ein Fluch unter den Nationen gewesen seid, also werde ich euch retten, und ihr werdet ein Segen sein. Fürchtet euch nicht, stärket eure Hände! (1. Mose 12.2) 14 Denn so spricht Jehova der Heerscharen: Gleichwie ich euch Böses zu tun gedachte, als eure Väter mich erzürnten, spricht Jehova der Heerscharen, und ich es mich nicht gereuen ließ, 15 also gedenke ich wiederum in diesen Tagen Jerusalem und dem Hause Juda Gutes zu tun. Fürchtet euch nicht! 16 Dies sind die Dinge, die ihr tun sollt: Redet die Wahrheit einer mit dem anderen; richtet der Wahrheit gemäß und fället einen Rechtsspruch des Friedens in euren Toren; (Epheser 4.25) 17 und sinnet keiner auf des anderen Unglück in euren Herzen, und falschen Eid liebet nicht; denn alles dieses, ich hasse es, spricht Jehova. (Sacharja 7.10) 18 Und das Wort Jehovas der Heerscharen geschah zu mir also: 19 So spricht Jehova der Heerscharen: Das Fasten des vierten und das Fasten des fünften und das Fasten des siebten und das Fasten des zehnten Monats wird dem Hause Juda zur Wonne und zur Freude und zu fröhlichen Festzeiten werden. Doch liebet die Wahrheit und den Frieden. (Jeremia 41.1) (Jeremia 52.4) (Jeremia 52.6) (Jeremia 52.12) (Sacharja 7.3) (Sacharja 7.5) 20 So spricht Jehova der Heerscharen: Noch wird es geschehen, daß Völker und Bewohner vieler Städte kommen werden; 21 und die Bewohner der einen werden zur anderen gehen und sagen: "Laßt uns doch hingehen, um Jehova anzuflehen und Jehova der Heerscharen zu suchen!" "Auch ich will gehen!" 22 Und viele Völker und mächtige Nationen werden kommen, um Jehova der Heerscharen in Jerusalem zu suchen und Jehova anzuflehen. 23 So spricht Jehova der Heerscharen: In jenen Tagen, da werden zehn Männer aus allerlei Sprachen der Nationen ergreifen, ja, ergreifen werden sie den Rockzipfel eines jüdischen Mannes und sagen: Wir wollen mit euch gehen, denn wir haben gehört, daß Gott mit euch ist.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.