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Sacharja - Kapitel 5

Sechstes Nachtgesicht: Die fliegende Schriftrolle

1 Und ich hob wiederum meine Augen auf und sah: und siehe, eine fliegende Rolle. 2 Und er sprach zu mir: Was siehst du? Und ich sprach: Ich sehe eine fliegende Rolle, ihre Länge zwanzig Ellen und ihre Breite zehn Ellen. 3 Und er sprach zu mir: Dies ist der Fluch, welcher über die Fläche des ganzen Landes ausgeht; denn ein jeder, der stiehlt, wird gemäß dem, was auf dieser Seite der Rolle geschrieben ist, weggefegt werden; und ein jeder, der falsch schwört, wird gemäß dem, was auf jener Seite der Rolle geschrieben ist, weggefegt werden. 4 Ich habe ihn ausgehen lassen, spricht Jehova der Heerscharen; und er wird kommen in das Haus des Diebes und in das Haus dessen, der bei meinem Namen falsch schwört; und er wird in seinem Hause herbergen und es vernichten, sowohl sein Gebälk als auch seine Steine. -

Siebtes Nachtgesicht: Die Frau im Efa

5 Und der Engel, der mit mir redete, trat hervor und sprach zu mir: Hebe doch deine Augen auf und sieh: was ist dieses, das da hervorkommt? 6 Und ich sprach: Was ist es? Und er sprach: Dies ist ein Epha, das hervorkommt; und er sprach: Solches ist ihr Aussehen im ganzen Lande. (Micha 6.10) 7 Und siehe, eine Scheibe von Blei wurde aufgehoben; und da war ein Weib, welches inmitten des Ephas saß. 8 Und er sprach: Dies ist die Gesetzlosigkeit; und er warf sie in das Epha hinein und warf das Bleigewicht auf dessen Mündung. 9 Und ich hob meine Augen auf und sah: und siehe, da kamen zwei Weiber hervor, und Wind war in ihren Flügeln, und sie hatten Flügel wie die Flügel des Storches; und sie hoben das Epha empor zwischen Erde und Himmel. 10 Und ich sprach zu dem Engel, der mit mir redete: Wohin bringen diese das Epha? 11 Und er sprach zu mir: Um ihm ein Haus zu bauen im Lande Sinear; und ist dieses aufgerichtet, so wird es daselbst auf seine Stelle niedergesetzt werden. (1. Mose 11.2)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.