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Sacharja - Kapitel 3

Viertes Nachtgesicht: Der Hohepriester Joschua

1 Und er ließ mich den Hohenpriester Josua sehen, der vor dem Engel Jehovas stand; und der Satan stand zu seiner Rechten, ihm zu widerstehen. (Hiob 1.9) (Haggai 1.1) (Offenbarung 12.10) 2 Und Jehova sprach zum Satan: Jehova schelte dich, Satan! ja, es schelte dich Jehova, der Jerusalem erwählt hat! Ist dieser nicht ein Brandscheit, das aus dem Feuer gerettet ist? (Amos 4.11) (Judas 1.9) 3 Und Josua war bekleidet mit schmutzigen Kleidern und stand vor dem Engel. 4 Und der Engel hob an und sprach zu denen, welche vor ihm standen, und sagte: Ziehet ihm die schmutzigen Kleider aus; und zu ihm sprach er: Siehe, ich habe deine Ungerechtigkeit von dir weggenommen, und ich kleide dich in Feierkleider. (Jesaja 6.7) (Jesaja 61.3) 5 Und ich sprach: Man setze einen reinen Kopfbund auf sein Haupt. Und sie setzten den reinen Kopfbund auf sein Haupt und zogen ihm Kleider an; und der Engel Jehovas stand dabei. (2. Mose 28.39) 6 Und der Engel Jehovas bezeugte dem Josua und sprach: 7 So spricht Jehova der Heerscharen: Wenn du in meinen Wegen wandeln und wenn du meiner Hut warten wirst, so sollst du sowohl mein Haus richten als auch meine Vorhöfe behüten; und du sollst ein- und ausgehen unter diesen, die hier stehen. - (Psalm 91.11) 8 Höre doch, Josua, du Hoherpriester, du und deine Genossen, die vor dir sitzen - denn Männer des Wunders sind sie; denn siehe, ich will meinen Knecht, Sproß genannt, kommen lassen. (Jesaja 8.18) (Jeremia 23.5) (Jeremia 33.15) (Sacharja 2.12) 9 Denn siehe, der Stein, den ich vor Josua gelegt habe, - auf einem Steine sieben Augen siehe, ich will seine Eingrabung eingraben, spricht Jehova der Heerscharen, und will die Ungerechtigkeit dieses Landes hinwegnehmen an einem Tage. (Sacharja 4.10) (Offenbarung 5.6) 10 An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, werdet ihr einer den anderen einladen unter den Weinstock und unter den Feigenbaum. (1. Könige 5.5) (Micha 4.4)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)