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Sacharja - Kapitel 2

Zweites Nachtgesicht: Hörner und Handwerker

1 Und ich hob meine Augen auf und sah: und siehe, ein Mann, und eine Meßschnur war in seiner Hand. 2 Und ich sprach: Wohin gehst du? Und er sprach zu mir: Jerusalem zu messen, um zu sehen, wie groß seine Breite und wie groß seine Länge ist. 3 Und siehe, der Engel, der mit mir redete, ging aus; und ein anderer Engel ging aus, ihm entgegen. 4 Und er sprach zu ihm: Laufe, rede zu diesem Jüngling und sprich: Als offene Stadt wird Jerusalem bewohnt werden wegen der Menge Menschen und Vieh in seiner Mitte.

Drittes Nachtgesicht: Der Mann mit der Meßschnur

5 Und ich, spricht Jehova, werde ihm eine feurige Mauer sein ringsum, und werde zur Herrlichkeit sein in seiner Mitte. - 6 Hui! Hui! fliehet aus dem Lande des Nordens! spricht Jehova; denn nach den vier Winden des Himmels breite ich euch aus, spricht Jehova. 7 Hui! entrinne, Zion, die du wohnst bei der Tochter Babels! 8 Denn so spricht Jehova der Heerscharen: Nach der Herrlichkeit hat er mich zu den Nationen gesandt, die euch geplündert haben; denn wer euch antastet, tastet seinen Augapfel an. (Hesekiel 38.11) 9 Denn siehe, ich werde meine Hand über sie schwingen, und sie werden denen zum Raube sein, welche ihnen dienten; und ihr werdet erkennen, daß Jehova der Heerscharen mich gesandt hat. - (Sacharja 9.8)

Heilsverheißungen

10 Jubele und freue dich, Tochter Zion! denn siehe, ich komme und werde in deiner Mitte wohnen, spricht Jehova. 11 Und an jenem Tage werden viele Nationen sich an Jehova anschließen, und sie werden mein Volk sein; und ich werde in deiner Mitte wohnen, und du wirst erkennen, daß Jehova der Heerscharen mich zu dir gesandt hat. 12 Und Jehova wird Juda als sein Erbteil besitzen in dem heiligen Lande und wird Jerusalem noch erwählen. (5. Mose 32.10) 13 Alles Fleisch schweige vor Jehova! denn er hat sich aufgemacht aus seiner heiligen Wohnung.

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4. Mose - Kapitel 6

Vorschriften für die Nasiräer (Gottgeweihten)

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn ein Mann oder ein Weib das besondere Gelübde eines Nasiräers tun will, um sich dem HERRN zu weihen, (1. Samuel 1.11) 3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Essig von Wein und starkem Getränk soll er nicht trinken; er soll auch keinen Traubensaft trinken und darf weder grüne noch getrocknete Trauben essen. (Lukas 1.15) 4 Solange seine Weihe währt, soll er nichts essen, was vom Weinstock gewonnen wird, weder Kern noch Hülse. Solange das Gelübde seiner Weihe währt, soll kein Schermesser auf sein Haupt kommen; 5 bis die Zeit, die er dem HERRN geweiht hat, vergangen ist, soll er heilig sein; er soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Richter 13.5) 6 Während der ganzen Zeit, für welche er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen. 7 Er soll sich auch nicht verunreinigen an der Leiche seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3. Mose 21.11) 8 Während der ganzen Zeit seiner Weihe soll er dem HERRN heilig sein. 9 Und wenn jemand bei ihm unversehens und plötzlich stirbt und sein geweihtes Haupt verunreinigt wird, so soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung; am siebenten Tage soll er es scheren. (4. Mose 19.11) 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte bringen. (3. Mose 5.7) 11 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihm Sühne erwirken, weil er sich an einem Entseelten versündigt hat, und soll also sein Haupt an demselben Tage heiligen, 12 daß er dem HERRN die Tage seines Gelübdes halte, und er bringe ein einjähriges Lamm zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage fallen dahin, weil seine Weihe verunreinigt worden ist. 13 Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen, 14 da soll er dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges, männliches, tadelloses Lamm zum Sündopfer, und einen tadellosen Widder zum Dankopfer, 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern. 16 Und der Priester soll es vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten. 17 Und er soll dem HERRN den Widder zum Dankopfer bereiten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot; auch soll der Priester sein Speisopfer und sein Trankopfer zurichten. 18 Der Nasiräer aber soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte, und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und es in das Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist. (Apostelgeschichte 18.18) 19 Und der Priester soll von dem Widder die gekochte Vorderkeule nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll es dem Nasiräer auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. 20 Und der Priester soll es vor dem HERRN weben. Das ist dem Priester heilig, samt der Webebrust und der Hebekeule. Darnach mag der Nasiräer Wein trinken. (3. Mose 7.29) 21 Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde tut, und das Opfer, das er dem HERRN für seine Weihe darbringen soll, außer dem, das seine Hand sonst zu leisten vermag. Wie er gelobt hat, so soll er tun, nach seinem Weihegesetz.

Der priesterliche Segen

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr zu den Kindern Israel sagen, wenn ihr sie segnen wollt: (3. Mose 9.22-23) 24 Der HERR segne dich und behüte dich! (Psalm 121.1) 25 Der HERR lasse dir sein Angesicht leuchten und sei dir gnädig! (Psalm 80.4) 26 Der HERR erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden! (Psalm 69.17-18) 27 Also sollen sie meinen Namen auf die Kinder Israel legen, und ich will sie segnen.