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Sacharja - Kapitel 11

1 Tue auf, Libanon, deine Tore, und Feuer verzehre deine Zedern! 2 Heule, Zypresse! denn die Zeder ist gefallen, denn die Herrlichen sind verwüstet. Heulet, Eichen Basans! denn der unzugängliche Wald ist niedergestreckt. 3 Lautes Heulen der Hirten, denn ihre Herrlichkeit ist verwüstet; lautes Gebrüll der jungen Löwen, denn die Pracht des Jordan ist verwüstet!

Das Bild vom erfolglosen Hirtendienst

4 Also sprach Jehova, mein Gott: Weide die Herde des Würgens, 5 deren Käufer sie erwürgen und es nicht büßen, und deren Verkäufer sprechen: Gepriesen sei Jehova, denn ich werde reich! und deren Hirten sie nicht verschonen. (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.1) (Hesekiel 34.1) 6 Denn ich werde die Bewohner des Landes nicht mehr verschonen, spricht Jehova; und siehe, ich überliefere die Menschen, einen jeden der Hand seines Nächsten und der Hand seines Königs; und sie werden das Land zertrümmern, und ich werde nicht aus ihrer Hand befreien. - 7 Und ich weidete die Herde des Würgens, mithin die Elenden der Herde; und ich nahm mir zwei Stäbe: den einen nannte ich Huld, und den anderen nannte ich Bande, und ich weidete die Herde. (Sacharja 11.11) 8 Und ich vertilgte drei Hirten in einem Monat. Und meine Seele wurde ungeduldig über sie, und auch ihre Seele wurde meiner überdrüssig. 9 Da sprach ich: Ich will euch nicht mehr weiden; was stirbt, mag sterben, und was umkommt, mag umkommen; und die Übrigbleibenden mögen eines des anderen Fleisch fressen. (Jeremia 15.2) 10 Und ich nahm meinen Stab Huld und zerbrach ihn, um meinen Bund zu brechen, den ich mit allen Völkern gemacht hatte. 11 Und er wurde gebrochen an jenem Tage; und also erkannten die Elenden der Herde, die auf mich achteten, daß es das Wort Jehovas war. (Sacharja 11.7) 12 Und ich sprach zu ihnen: Wenn es gut ist in euren Augen, so gebet mir meinen Lohn, wenn aber nicht, so lasset es; und sie wogen meinen Lohn dar: dreißig Silbersekel. (Matthäus 26.15) 13 Da sprach Jehova zu mir: Wirf ihn dem Töpfer hin, den herrlichen Preis, dessen ich von ihnen wertgeachtet bin! Und ich nahm die dreißig Silbersekel und warf sie in das Haus Jehovas, dem Töpfer hin. (Matthäus 27.9-10) 14 Und ich zerbrach meinen zweiten Stab, die Bande, um die Brüderschaft zwischen Juda und Israel zu brechen. - (Hesekiel 37.22) 15 Und Jehova sprach zu mir: Nimm dir noch das Gerät eines törichten Hirten. 16 Denn siehe, ich erwecke einen Hirten im Lande: der Umkommenden wird er sich nicht annehmen, das Versprengte wird er nicht suchen, und das Verwundete nicht heilen; das Gesunde wird er nicht versorgen, und das Fleisch des Fetten wird er essen und ihre Klauen zerreißen. 17 Wehe dem nichtigen Hirten, der die Herde verläßt! Das Schwert über seinen Arm und über sein rechtes Auge! Sein Arm soll gänzlich verdorren, und sein rechtes Auge völlig erlöschen.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.