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Römer - Kapitel 4

Abrahams Glaubensgerechtigkeit

1 Was wollen wir denn sagen, daß Abraham, unser Vater, nach dem Fleische gefunden habe? 2 Denn wenn Abraham aus Werken gerechtfertigt worden ist, so hat er etwas zum Rühmen, aber nicht vor Gott. 3 Denn was sagt die Schrift? "Abraham aber glaubte Gott, und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet." (Galater 3.6) 4 Dem aber, der wirkt, wird der Lohn nicht nach Gnade zugerechnet, sondern nach Schuldigkeit. (Römer 11.6) 5 Dem aber, der nicht wirkt, sondern an den glaubt, der den Gottlosen rechtfertigt, wird sein Glaube zur Gerechtigkeit gerechnet. (Römer 3.26) 6 Gleichwie auch David die Glückseligkeit des Menschen ausspricht, welchem Gott Gerechtigkeit ohne Werke zurechnet: 7 "Glückselig die, deren Gesetzlosigkeiten vergeben und deren Sünden bedeckt sind! 8 Glückselig der Mann, dem der Herr Sünde nicht zurechnet! 9 Diese Glückseligkeit nun, ruht sie auf der Beschneidung, oder auch auf der Vorhaut? denn wir sagen, daß der Glaube dem Abraham zur Gerechtigkeit gerechnet worden ist. 10 Wie wurde er ihm denn zugerechnet? als er in der Beschneidung oder in der Vorhaut war? Nicht in der Beschneidung, sondern in der Vorhaut. 11 Und er empfing das Zeichen der Beschneidung als Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens, den er hatte, als er in der Vorhaut war, damit er Vater aller wäre, die in der Vorhaut glauben, damit [auch] ihnen die Gerechtigkeit zugerechnet würde; (1. Mose 17.10-11) 12 und Vater der Beschneidung, nicht allein derer, die aus der Beschneidung sind, sondern auch derer, die in den Fußstapfen des Glaubens wandeln, den unser Vater Abraham hatte, als er in der Vorhaut war. (Matthäus 3.9) 13 Denn nicht durch Gesetz ward dem Abraham oder seinem Samen die Verheißung, daß er der Welt Erbe sein sollte, sondern durch Glaubensgerechtigkeit. (1. Mose 22.17-18) 14 Denn wenn die vom Gesetz Erben sind, so ist der Glaube zunichte gemacht und die Verheißung aufgehoben. 15 Denn das Gesetz bewirkt Zorn; aber wo kein Gesetz ist, da ist auch keine Übertretung. (Römer 3.20) (Römer 5.13) (Römer 7.8) (Römer 7.10) 16 Darum ist es aus Glauben, auf daß es nach Gnade sei, damit die Verheißung dem ganzen Samen fest sei, nicht allein dem vom Gesetz, sondern auch dem vom Glauben Abrahams, welcher unser aller Vater ist 17 (wie geschrieben steht: "Ich habe dich zum Vater vieler Nationen gesetzt",) vor dem Gott, welchem er glaubte, der die Toten lebendig macht und das Nichtseiende ruft, wie wenn es da wäre; (2. Korinther 1.9) (Hebräer 11.19) 18 der wider Hoffnung auf Hoffnung geglaubt hat, auf daß er ein Vater vieler Nationen würde, nach dem, was gesagt ist: "Also soll dein Same sein". 19 Und nicht schwach im Glauben, sah er nicht seinen eigenen, schon erstorbenen Leib an, da er fast hundert Jahre alt war, und das Absterben des Mutterleibes der Sara, (1. Mose 17.17) 20 und zweifelte nicht an der Verheißung Gottes durch Unglauben, sondern wurde gestärkt im Glauben, Gott die Ehre gebend, (Hebräer 11.11) 21 und war der vollen Gewißheit, daß er, was er verheißen habe, auch zu tun vermöge. 22 Darum ist es ihm auch zur Gerechtigkeit gerechnet worden. 23 Es ist aber nicht allein seinetwegen geschrieben, daß es ihm zugerechnet worden, 24 sondern auch unsertwegen, denen es zugerechnet werden soll, die wir an den glauben, der Jesum, unseren Herrn, aus den Toten auferweckt hat, 25 welcher unserer Übertretungen wegen dahingegeben und unserer Rechtfertigung wegen auferweckt worden ist. (Jesaja 53.4-5) (Römer 8.32) (Römer 8.34)

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Josua - Kapitel 16

Das Erbteil des Stammes Ephraim

1 Dann fiel das Los für die Kinder Joseph: vom Jordan bei Jericho an, von den Wassern von Jericho ostwärts; die Wüste, die sich von Jericho hinaufzieht auf das Gebirge nach Bethel; 2 und die Grenze geht von Bethel heraus gen Lus und reicht bis an die Grenze der Architer, bis Atarot, 3 und zieht sich herab westlich zu der Grenze der Japhletiter, bis an die Grenze des untern Beth-Horon und bis gen Geser, und ihr Ende bildet das Meer. 4 Das haben die Kinder Josephs, Manasse und Ephraim, zum Erbteil empfangen. 5 Dies ist aber das Gebiet der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern: Die östliche Grenze ihres Erbteils reicht von Atarot-Addar bis an das obere Beth-Horon 6 und läuft hinaus bis zum Meer, indem sie Mikmetat nördlich liegen läßt. Darnach wendet sich die Grenze östlich nach Taanat-Silo und läuft daran vorbei bis östlich von Janoach 7 und kommt herab von Janoach gen Atarot und Naarat und stößt an Jericho und endet am Jordan. 8 Von Tappuach geht die Grenze westlich gegen Nahal-Kana und endigt am Meer. Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Ephraim nach ihren Geschlechtern; 9 dazu die Städte, welche für die Kinder Ephraim abgesondert sind mitten in dem Erbteil der Kinder Manasse, alle diese Städte samt ihren Dörfern. (Josua 17.9) 10 Sie vertrieben aber die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten. Also wohnten die Kanaaniter unter Ephraim bis auf diesen Tag und wurden fronpflichtig. (1. Könige 9.16)