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Römer - Kapitel 16

Empfehlungen, Grüße und Warnungen Lobpreis Gottes

1 Ich empfehle euch aber Phöbe, unsere Schwester, welche eine Dienerin der Versammlung in Kenchreä ist, 2 auf daß ihr sie in dem Herrn, der Heiligen würdig, aufnehmet und ihr beistehet, in welcher Sache irgend sie euer bedarf; denn auch sie ist vielen ein Beistand gewesen, auch mir selbst. 3 Grüßet Priska und Aquila, meine Mitarbeiter in Christo Jesu, (Apostelgeschichte 18.2) (Apostelgeschichte 18.18) (Apostelgeschichte 18.26) 4 (welche für mein Leben ihren eigenen Hals preisgegeben haben, denen nicht allein ich danke, sondern auch alle Versammlungen der Nationen) 5 und die Versammlung in ihrem Hause. Grüßet Epänetus, meinen Geliebten, welcher der Erstling Asiens ist für Christum. 6 Grüßet Maria, die sehr für euch gearbeitet hat. 7 Grüßet Andronikus und Junias, meine Verwandten und meine Mitgefangenen, welche unter den Aposteln ausgezeichnet sind, die auch vor mir in Christo waren. 8 Grüßet Amplias, meinen Geliebten im Herrn. 9 Grüßet Urbanus, unseren Mitarbeiter in Christo, und Stachys, meinen Geliebten. 10 Grüßet Apelles, den Bewährten in Christo. Grüßet die von Aristobulus' Hause. 11 Grüßet Herodion, meinen Verwandten. Grüßet die von Narcissus' Hause, die im Herrn sind. 12 Grüßet Tryphäna und Tryphosa, die im Herrn arbeiten. Grüßet Persis, die Geliebte, die viel gearbeitet hat im Herrn. 13 Grüßet Rufus, den Auserwählten im Herrn, und seine und meine Mutter. (Markus 15.21) 14 Grüßet Asynkritus, Phlegon, Hermes, Patrobas, Hermas und die Brüder bei ihnen. 15 Grüßet Philologus und Julias, Nereus und seine Schwester und Olympas und alle Heiligen bei ihnen. 16 Grüßet einander mit heiligem Kuß. Es grüßen euch alle Versammlungen des Christus. (1. Korinther 16.20) 17 Ich ermahne euch aber, Brüder, daß ihr achthabet auf die, welche Zwiespalt und Ärgernis anrichten, entgegen der Lehre, die ihr gelernt habt, und wendet euch von ihnen ab. (Matthäus 7.15) (2. Thessalonicher 3.6) (Titus 3.10) 18 Denn solche dienen nicht unserem Herrn Christus, sondern ihrem eigenen Bauche, und durch süße Worte und schöne Reden verführen sie die Herzen der Arglosen. (Philipper 3.19) (Kolosser 2.4) 19 Denn euer Gehorsam ist zu allen hingelangt. Daher freue ich mich eurethalben; ich will aber, daß ihr weise seid zum Guten, aber einfältig zum Bösen. (Römer 1.8) (1. Korinther 14.20) 20 Der Gott des Friedens aber wird in kurzem den Satan unter eure Füße zertreten. Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch! 21 Es grüßen euch Timotheus, mein Mitarbeiter, und Lucius und Jason und Sosipater, meine Verwandten. (Apostelgeschichte 16.1-3) (Apostelgeschichte 17.6) (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (Philipper 2.19-22) 22 Ich, Tertius, der ich den Brief geschrieben habe, grüße euch im Herrn. 23 Es grüßt euch Gajus, mein und der ganzen Versammlung Wirt. Es grüßen euch Erastus, der Stadtrentmeister, und der Bruder Quartus. (1. Korinther 1.14) 24 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch allen! Amen. 25 Dem aber, der euch zu befestigen vermag nach meinem Evangelium und der Predigt von Jesu Christo, nach der Offenbarung des Geheimnisses, das in den Zeiten der Zeitalter verschwiegen war, (1. Korinther 2.7) (Epheser 1.9) (Epheser 3.4) 26 jetzt aber geoffenbart und durch prophetische Schriften, nach Befehl des ewigen Gottes, zum Glaubensgehorsam an alle Nationen kundgetan worden ist, (Römer 1.5) 27 dem allein weisen Gott durch Jesum Christum, ihm sei die Herrlichkeit in Ewigkeit! Amen.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.